Als die ÖBB 2016 den Bahnbetrieb auf den Teilbahnstrecken im Gailtal und im Rosental einstellten, übernahm das Land Kärnten im Rahmen des „Kärntenpakets“ die Strecken. Diesen Vorgang und die Entwicklung der Strecken prüfte jetzt der Landesrechnungshof.
Das „Kärntenpaket“ wurde 2016 geschnürt und das Land Kärnten übernahm von der ÖBB zwei dauerhaft eingestellte Teilbahnstrecken: die Karawankenbahn von Weizelsdorf bis Rosenbach und die Gailtalbahn von Hermagor bis Kötschach-Mauthen. Dabei wurde keine Bewertung des Zustands und der Kosten vom Land vorgenommen, was der Landesrechnungshof in seinem Bericht kritisiert. Insgesamt übernahm das Land von der ÖBB 99 Hektar Grundstücke, 70 Brücken und 28 Eisenbahnkreuzungen. Bis Dezember 2022 fielen dafür Ausgaben für Erhaltungsmaßnahmen in der Höhe von 1,1 Millionen Euro an.
Kaum bis keine touristische Nutzung der Strecken
Eigentlich hätten die beiden Strecken ja touristisch genutzt werden sollen, da es schon 2016 für beide jeweils einen Interessenten gab. Doch nur auf der Strecke im Gailtal fuhren seit Juli 2020 Fahrraddraisinen und die angepeilten 5000 Fahrten je Saison, die für eine Kostendeckung nötig wären, wurden nie erreicht. Auch eine Nutzung für Holztransporte sieht der LRH kritisch, weil dabei höhere Erhaltungskosten anfallen würden. Die Karawankenbahn wurde zeitweise nur als Ausweichstrecke während Bauarbeiten auf der ÖBB-Strecke zwischen Weizelsdorf und Klagenfurt genutzt - die ebenfalls geplanten Draisinenfahrten erfolgten nie.
Hohe Erhaltungsinvestitionen stehen an
Die Hauptkritikpunkte des Berichts betreffen aber trotzdem die Erhaltungskosten und die mangelhaften Bewertungen der Strecken. So stehen noch größere Erhaltungsinvestitionen, wie die Behebung von Korrosionsschäden an Brücken der Karawankenbahn, an, die das Land noch nicht in Angriff genommen hat. Dadurch besteht laut Landesrechnungshof ein Investitionsrückstau von mehreren Millionen Euro. Im Bericht empfiehlt der LRH jedenfalls, dass Kärnten selbst keinen Bahnbetrieb durchführen oder finanzieren soll und künftig Eisenbahnstrecken nur nach sorgfältiger Überprüfung übernommen werden.
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