Weitere zwei Monate

Toter Bub in Tirol: Vater muss in U-Haft bleiben

Tirol
27.03.2023 15:02

Die Würfel sind gefallen! Der unter Mordverdacht geratene Papa von Leon (6) muss weitere zwei Monate in U-Haft bleiben. Sein Sohn wurde im August des Vorjahres tot in der Kitzbüheler Ache bei St. Johann in Tirol entdeckt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat der Haftbeschwerde des Beschuldigten gegen die Verhängung der U-Haft nicht Folge gegeben.

„Die über Florian A. verhängte Untersuchungshaft wurde aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr für weitere zwei Monate fortgesetzt“, erklärt Klaus-Dieter Gosch, Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck, in einer Aussendung.

Keine Informationen zur Begründung
Das Oberlandesgericht Innsbruck geht dabei von einem dringenden Tatverdacht des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung aus. Dass die Haftgründe der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr weiter bestehen, wird im Beschluss des OLG bejaht. „Nähere Informationen zur Begründung der in nichtöffentlicher Sitzung ergangenen Entscheidung des OLG können unter anderem auch deshalb, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben werden“, betont Gosch.

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Nähere Informationen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.

Klaus-Dieter Gosch, Vizepräsident des OLG Innsbruck

„Entscheidung im Widerspruch zur aktuellen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes“
Diese Entscheidung kommentiert Hubert Stanglechner, Anwalt des Beschuldigten, wie folgt: „Der Tatverdacht ist schlichtweg die Voraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt ermitteln dürfen. Für die Verhängung der U-Haft müssen aber zusätzlich Haftgründe gegeben sein.“ Das Oberlandesgericht Innsbruck habe die Gründe der Verdunkelungs- sowie Tatbegehungsgefahr angenommen. Demnach bestehe die Gefahr, dass Leons Papa die Ermittlungen der Wahrheit erschweren und in Zukunft gleichartige Taten begehen könnte. „Diese Entscheidung steht jedoch im Widerspruch zur aktuellen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, nach der für die Annahme von Haftgründen jedenfalls konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen“, erläutert der Anwalt.

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Mein Mandant hat seinen Sohn nicht umgebracht.

Hubert Stanglechner, Anwalt des Beschuldigten

Und er betont einmal mehr klar: „Mein Klient weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf weiterhin vehement zurück. Er hat seinen Sohn nicht umgebracht.“

Es ist eine unfassbar traurige Geschichte, die Ende August 2022 ihren Anfang nahm. Wie berichtet, soll der Papa von Leon in St. Johann in Tirol während eines Spazierganges von einem Unbekannten überfallen und bewusstlos geschlagen worden sein. Sein 6-jähriger, beeinträchtigter Sohn soll daraufhin aus dem Kinderwagen gekrabbelt, in die Kitzbüheler Ache gestürzt und ertrunken sein. Im Laufe der umfangreichen Ermittlungen stellte sich allerdings heraus, dass diese Version weder für die Polizei noch für die Staatsanwaltschaft glaubwürdig ist. Der 38-Jährige wurde daher Ende Februar diesen Jahres festgenommen, das Landesgericht Innsbruck verhängte über ihn kurz darauf die Untersuchungshaft.

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