Toter Bub in Tirol

Vater von Leon legt Beschwerde gegen U-Haft ein

Tirol
07.03.2023 15:51

Neue Entwicklungen gibt es im herzzerreißenden Fall Leon in Tirol! Der Vater des im August 2022 in der Kitzbüheler Ache ertrunkenen 6-Jährigen steht - wie berichtet - unter Mordverdacht. Vergangene Woche wurde über ihn die U-Haft verhängt. Nun legt er mit seinem Anwalt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein!

Nach monatelangen Ermittlungen wurde am Montag in der Vorwoche der 38-Jährige festgenommen, einen Tag später fand im Beisein seiner Anwälte die Vernehmung statt und am Donnerstag traf das Landesgericht Innsbruck folglich die Entscheidung, dass der Papa von Leon aus dem Haftgrund der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft muss - „und zwar wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat“, argumentierte Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Heißt: Der Raubüberfall soll sich so, wie es der 38-Jährige von Beginn an schildert, nicht zugetragen haben.

Einer der Verteidiger des 38-Jährigen, Hubert Stanglechner, betonte zum damaligen Zeitpunkt: „Es ist derzeit noch nicht entschieden, ob bereits noch vor dieser Verhandlung eine Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Landesgericht Innsbruck eingebracht wird.“

„Beschwerde löst Haftfrist von einem Monat aus“
Am heutigen Dienstag ist diese Entscheidung gefallen. „Mein Mandant hat gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck, mit welchem über ihn am 2. März 2023 die Untersuchungshaft verhängt wurde, das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Über diese Beschwerde wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden“, betont Stanglechner gegenüber der „Krone“. Das Gesetz sehe vor, dass eine Beschwerde gegen die Verhängung der U-Haft die Haftfrist von einem Monat auslöse. Bis dahin werde daher auch keine Haftprüfungsverhandlung stattfinden. 

Zitat Icon

Über diese Beschwerde wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Hubert Stanglechner, Verteidiger des 38-Jährigen

Das bedeutet konkret: Das Oberlandesgericht Innsbruck entscheidet nun darüber, ob der Vater von Leon weiterhin in U-Haft bleibt oder aus der U-Haft wieder entlassen wird. Die Entscheidung darüber soll in rund zwei Wochen vorliegen. 

„Er hat seinen Sohn selbstverständlich nicht umgebracht“
Und einmal mehr betont Stanglechner: „Mein Mandant weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf weiterhin vehement zurück. Er hat seinen Sohn selbstverständlich nicht umgebracht.“ 

Was war genau geschehen?
Ende August 2022 ging der Papa von Leon mit seinem beeinträchtigen Sohn, er litt unter einem angeborenen Gendeffekt, gegen 4 Uhr in St. Johann spazieren - keine ungewöhnliche Uhrzeit für das Vater-Sohn-Gespann, da der 6-Jährige auch unter schweren Schlafstörungen litt. Laut Angaben des 38-Jährigen soll er plötzlich von einem Unbekannten attackiert und mit einer Flasche bewusstlos geschlagen worden sein. Leon dürfte währenddessen eigenständig aus dem Kinderwagen gekrabbelt und in die Fluten gestürzt sein. Kurze Zeit später wurde er tot auf einer Sandbank entdeckt. 

Die Ermittlungen laufen seither auf Hochtouren, vergangene Woche sorgte die Polizei folglich für die große Wende in diesem Fall: Die Ermittler haben Zweifel an der Version des Vaters, immer mehr Indizien würden ihn belasten - daher wurde der 38-Jährige plötzlich und überraschend festgenommen. „Er wird beschuldigt, seinen Sohn umgebracht und in die Ache geworfen zu haben, um ihn von seinem Leid zu erlösen“, betonte Stanglechner. Doch das bestreite der Vater von Beginn an „vehement“, er „hat seinen Sohn geliebt“. Die angeführten Indizien seien - wie ebenfalls ausführlich berichtet - laut dem Verteidiger „nicht nachvollziehbar“.

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