„Rechtliche Grenzen“

Fall Luise: Ermittler werden Motiv nicht verraten

Ausland
17.03.2023 15:03

Nach der schrecklichen Bluttat an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, zu der sich zwei Freundinnen des Opfers bekannt haben, könnte der Öffentlichkeit das Tatmotiv für immer unbekannt bleiben. „Wir können auch die rechtlichen Grenzen, die uns gesetzt sind, nicht überschreiten, nur weil die Bevölkerung meint, ein Anrecht zu haben, alle Hintergründe zu kennen“, sagte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen am Freitag.

Hintergrund ist der Persönlichkeitsschutz der Minderjährigen. „Wir werden natürlich vollumfänglich aufklären“, betonte er. Sollten sich die beiden geständigen Mädchen als Täterinnen bestätigen, „dann werden wir keine Aussagen zu Tatabläufen oder Motivlagen machen“. „Wenn wir Auskunft erteilen können und dürfen, tun wir das sicherlich“, sagte von Grotthuss. In so einem speziellen Fall - Opfer und Tatverdächtige sind Kinder - müsse man auch akzeptieren, dass es gewisse Informationen gebe, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien.

Keine Ermittlungen gegen Strafunmündige
Zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren hatten gestanden, Luise am 11. März in einem Waldstück an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erstochen zu haben. Gegen Strafunmündige könne man nicht ermitteln, „sodass eigentlich die Akte zu schließen wäre“, sagte von Grotthuss. Die Ermittler dürften sich aber nicht dem Vorwurf aussetzen, im Zuge der Ermittlungen mögliche andere strafrechtliche Sachverhalte zu übersehen. Es gibt demnach aber derzeit keine Hinweise darauf, dass andere Personen als die beiden Mädchen beteiligt waren.

Social-Media-Kanäle der beiden Tatverdächtigen geschlossen
Polizei und Staatsanwaltschaft gingen am Freitag mit einer Mitteilung gegen Falschmeldungen in der Sache in die Offensive. „Offenkundig gibt es besonders in den sozialen Medien Spekulationen, die sich nicht mit dem aktuellen Stand der Ermittlungen decken“, hieß es. Die Ermittler baten, sich daran nicht zu beteiligen „und die Diskussionen über die Hintergründe des Vorfalls, auch zum Schutz der Angehörigen, nicht zu befeuern“. 

Außerdem wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Social-Media-Kanäle der beiden Tatverdächtigen geschlossen. In sozialen Netzwerken hatte es auf den Profilen teils anonymer Nutzer zahlreiche Spekulationen und auch Drohungen und Hass gegen die Tatverdächtigen gegeben. Laut Polizei wird laufend geprüft, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird.

Oberstaatsanwalt: Kein Anspruch, „alles wissen zu dürfen“
Aber sprießen die Gerüchte nicht gerade wegen des Informationsvakuums? „Jeder meint, auch den Anspruch zu haben, alles wissen zu dürfen. Man muss aber sagen: Es gibt Grenzen, zum Beispiel den Persönlichkeitsschutz“, sagte Oberstaatsanwalt von Grotthuss. Dass die Identitäten der beiden Mädchen bekannt wurden, macht es den Ermittlern demnach zudem schwerer, Einzelheiten zu nennen. „Wie wollen Sie ein Motiv herausgeben, ohne dass Rückschlüsse auf Personen gezogen werden?“, sagte er. Die Mädchen sind demnach in der Obhut des Jugendamts in „geschützten Räumen“ untergebracht.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen warnte am Freitag vor Spekulationen und vorschnellen Erklärungsversuchen. Es sei jetzt wichtig, „wie es die ermittelnden Behörden gerade auch tun, mit Besonnenheit zu agieren.“ Empathie und Rücksichtnahme für die Angehörigen des Opfers und der Schutz der beteiligten Mädchen und ihrer Familien sollten jetzt im Mittelpunkt stehen. „Minderjährige Tatverdächtige haben ein Recht auf Kinder- und Jugendschutz“, hieß es.

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