Gibt´s ein Urteil? Noch ist unsicher, ob am zweiten Prozesstag in Ried im Innkreis ein Spruch über die Angeklagte gefällt wird. Sie bleibt weiterhin dabei: Die Tochter hat den schlafenden Vater mit einem Teppichmesser angegriffen und am Hals verletzt. Es sind noch viele Zeugen am Wort, die Tatwaffe konnte nicht identifiziert werden.
Zu Beginn des zweiten Prozesstages um den Angriff auf einen 41-jährigen Innviertler am 2. August des Vorjahres war der ehemalige Arbeitgeber der Angeklagten am Wort: „Sie war einen meiner besten Mitarbeiterinnen“, sagte er über die ehemalige Kellnerin.
Im Laufe des Tages sollen noch mehrere Zeugen gehört werden, unter anderem mehrere Polizisten. Bekanntlich hat Anwalt Andreas Mauhart Fragen zur Erstvernehmung und er will auch wissen, wie der Zustand seiner Mandantin beim Eintreffen der Einsatzkräfte war. Hier soll es Diskrepanzen bei den Aussagen gegeben haben.
Fix ist, dass die Angeklagte und ihr Anwalt beim der Verteidigung bleiben, dass die 32-Jährige unschuldig auf der Anklagebank sitzt und mit ihren Aussagen, die als Geständnis gedeutet wurden, nur ein Familienmitglied schütze. Konkret beschuldigt die Mutter ihre 13-jährige Tochter, das Messer über die Kehle des Vaters geführt zu haben. Der Vater überlebte, konnte sich bei seiner Aussage in der Vorwoche aber nicht erinnern, wer ihn angegriffen hatte.Davon wachte der Verletzte auf und schrie, worauf die Angeklagte von ihm abgelassen haben soll. Der Mann drückte mit einem Tuch auf die blutende Wunde und rief seiner Tochter zu, sie solle die Rettung rufen. Bekanntlich sollen im Gulasch, das er vor der Tat gegessen hatte, Antidepressiva mitverkocht gewesen sein, die ihn müde machten.
Aufgestaute Wut und Zorn der Frau, die laut psychiatrischer Sachverständiger zurechnungsfähig sei, aber unter einer Bindungsstörung leide und ständig Aufmerksamkeit und Anerkennung fordere, nannte die Staatsanwältin als Motiv für den Mordversuch am Ehemann. Dass die Angeklagte im Prozess dann „um ihre Haut zu retten, die Tochter opfert“, sorgte nicht nur bei der Staatsanwältin für Entsetzen.
Der Verteidiger hingegen plädiert für Freispruch, da seine Mandantin bisher nur deshalb die Schuld auf sich genommen habe, um das älteste ihrer vier Kinder, die Tochter, zu schützen.
Ob es heute, wie angekündigt, ein Urteil gibt, ist noch unklar. Denn es könnte sein, dass ein Zeuge aus Tschechien - der Heimat der Angeklagten - gebraucht wird. Dieser müsste erst geladen werden. krone.at berichtet weiter, sobald es Neuigkeiten gibt.
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