Die Bundesdisziplinarkommission musste sich in Oberösterreich erneut mit einem durchaus skurrilen Fall beschäftigen. Ein leitender Polizeibeamter sah sich mit Beschwerden konfrontiert, weil er es mit seinen religiösen Ansichten übertrieben haben soll. Es hagelte eine empfindliche Geldbuße.
Frömmigkeit und Gläubigkeit kann teuer werden. Da ist jetzt nicht der Klingelbeutel während des Gottesdienstes oder die Kirchensteuer gemeint, sondern Beten im Polizeidienst.
Wer dies in aller Stille macht, wird wohl keine Konsequenzen fürchten müssen. Doch weil ein Inspektionskommandant aus dem Innviertel zu Tischgebeten während der Dienstzeit am Posten lud – ob es einen Befehl gab, ist nicht überliefert –, gab’s offizielle Beschwerdemeldungen.
Noch offen, ob er weiter Dienst machen darf
Der leitende Beamte musste sich wegen seiner unorthodoxen Personalführung – die Tischgebete waren nicht die einzigen Themen – am Dienstag vor der Bundesdisziplinarkommission in Weyregg am Attersee verantworten. Der Senat befand, dass die Vorwürfe gerechtfertigt sind, und sprach eine empfindliche Geldbuße aus. Der Postenkommandant muss 6000 Euro bezahlen. Ob er in seiner Funktion weiter Dienst machen kann, muss in der Folge beim Landespolizeikommando von oberster Stelle entschieden werden.
Weiterer skurriler Fall
Dieselbe Geldstrafe musste kürzlich auch ein Beamter aus dem Hausruckviertel bezahlen. Wie berichtet, war er wegen eines verfrühten Feierabendbiers angezeigt worden. Bundesweit ist die Zahl der gemeldeten mutmaßlichen Dienstrechtsverletzungen mit etwa 150 pro Jahr stabil, etwa 120 Verfahren werden eröffnet.
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