Hunderte Betroffene

Chaos bei AUA-Flügen: Ausfälle und Verspätungen

Österreich
07.03.2023 07:27

Passagiere, die für Dienstag einen Flug mit Austrian Airlines (AUA) gebucht haben, müssen mit Verspätungen, Umbuchungen oder Flugausfällen rechnen - drei Dutzend Flüge sind betroffen. Eine Betriebsversammlung des Bordpersonals werde den Flugbetrieb voraussichtlich stören, teilte die Fluglinie der APA mit. 

Es sind vorwiegend Destinationen in Zentraleuropa von Anpassungen betroffen, nach aktuellem Stand 36 Flüge und rund 1800 Passagiere. „Austrian Airlines Langstreckenziele können nach aktuellem Stand regulär bedient werden“, teilte die AUA mit. Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, habe man unter anderem Mitarbeiter, die auf „Stand-by“ waren, zum Dienst gerufen, heißt es weiters aus der AUA-Pressestelle.

Die Fluglinie habe jene Passagiere, die bei der Buchung eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben haben, bereits aktiv über Fluganpassungen und Umbuchungen informiert.

Betriebsversammlung zum KV
Die Betriebsversammlung begann verspätet - statt um 9 Uhr um 9.45 Uhr. Teil nahmen 1200 Mitarbeiter, erklärte Yvonne Heuber von der Gewerkschaft Vida. Bei der Betriebsversammlung soll das Bordpersonal über die stockenden Nachverhandlungen zum Kollektivvertrag (KV) informiert werden.

Nach einer anfänglichen Einigung bei den KV-Verhandlungen im Oktober forderte das Bordpersonal aufgrund des guten Ergebnisses der Fluglinie im dritten Quartal Nachverhandlungen, die bis dato für den Betriebsrat nicht zufriedenstellend verlaufen seien. Schließlich sei die Inflation seither gestiegen und eine Gehaltserhöhung greife erst ab Mai. Dass das Sparpaket früher beendet wurde, dürfe nicht mit den KV-Verhandlungen vermischt werden.

Bei dieser Betriebsversammlung kann auch über die weiteren Schritte abgestimmt werden, sagte Heuber. Die Gewerkschaft habe bereits im Oktober vergangenen Jahres eine Streikfreigabe erteilt und diese sei nach wie vor aufrecht, ergänzte sie.

Diese Rechte haben Passagiere
Für betroffene Reisende bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung Schutz und einen klaren Rechtsrahmen, klärt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, kurz apf, auf. Kommt es zu einer kurzfristigen Annullierung eines geplanten Fluges, für den bereits ein Ticket/Flugschein erworben worden ist, hat man als Fluggast folgende Rechte:

  • die Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren
  • den Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden (zum nächstmöglichen oder, auf Wunsch des Fluggastes, zu einem späteren Zeitpunkt)
  • Entschädigungen, die von der jeweils gebuchten Strecke abhängen und bis zu 600 EUR pro Person betragen können. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Betriebsversammlung der AUA selbst, weshalb es sich nicht um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handelt, der die Fluglinie von der Entschädigungsleistung entbindet.
    •  

„Zu beachten ist, zuerst in Kontakt mit der Airline zu treten bevor man eigenständig eine alternative Beförderung bucht. In der Regel sollte proaktiv eine alternative Beförderung angeboten werden“, rät Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

Sollte der Flug stattfinden aber verspätet sein, stehen Fluggästen folgende Leistungen zu:

  • Betreuungsleistungen ab einer zweistündigen Abflugverspätung (Verpflegung und Getränke bzw. Hotel und Transferkosten bei Verspätungen von mehr als einem Tag)
  • Ausgleichszahlungen ab einer mehr als dreistündigen Ankunftsverspätung am Zielort. Fluggäste erhalten je nach gebuchter Strecke bis zu 600 Euro pro Person zurück.
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