Das Opfer wurde im Jahr 2000 seiner Mutter entzogen und kam mit seiner Schwester in das Haus der Großmutter im Flachgau. Dort hat es der Ehemann der Großmutter - ein ehemaliger Berufskraftfahrer, den das Kind dann "Papa" nannte - von 2008 bis Februar 2011 wöchentlich sexuell missbraucht und etliche Male auch mit Gewaltanwendung zum Beischlaf gezwungen.
Mitschülerinnen alarmieren Vertrauenslehrerin
Das Martyrium endete im März dieses Jahres: "Zwei Mitschülerinnen machen sich Sorgen, sie sprechen eine Vertrauenslehrerin in der Schule an. Sie erzählen, dass sich das Mädchen aufritzt und Selbstmordgedanken hat", schilderte Staatsanwältin Feichtinger. Nach einem Gespräch zwischen der Lehrerin und der 14-Jährigen wurde das Kinderschutzzentrum eingeschaltet. Am 17. März wurde die Schülerin in die Jugendpsychiatrie aufgenommen, zwei Tage später kam der Verdächtige in Untersuchungshaft.
Bei dem Prozess bestritt der aus Oberösterreich stammende, bisher unbescholtene Pensionist zuerst jegliche Gewaltanwendung. Er habe auch keinen Beischlaf durchgeführt und auch nicht das Autoritätsverhältnis missbraucht. Von 2009 bis 2010 habe er allerdings mehrmals in der Woche seine Stiefenkelin mit dem Finger im Genitalbereich berührt. "Sie hat sich zu mir ins Bett gelegt und das herausgefordert", sagte er zu Richter Roland Finster. Doch im Laufe der Verhandlung legte er ein volles Geständnis ab.
"Die Kindheit des Opfers wurde genommen, gestohlen"
Das Mädchen leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die in rechtlicher Beurteilung einer schweren Körperverletzung gleichkommt. Sogar die Großmutter habe keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Enkelin gelassen, betonte die Staatsanwältin. "Bei dem Angeklagten wurde eine pädophile Neigung festgestellt. Wenn der Umgang mit adäquaten Sexualpartnern nicht funktioniert, dann kann es zu sexuellem Missbrauch von Kindern kommen", berief sich Feichtinger auf wissenschaftliche Studien. "Der Angeklagte erlitt 2004 einen Herzinfarkt und hatte seither mit seiner Ehefrau keinen sexuellen Kontakt mehr."
Die Rechtsvertreterin des Mädchens nahm 25 Tage schwere psychische Schmerzen und 125 Tage leichte psychische und physische Schmerzen an. Der Richter erkannte das geforderte Teilschmerzensgeld von 20.000 Euro an. "Die Kindheit des Opfers wurde genommen, gestohlen. Es hat lebenslang mit den Spuren der Tat zu kämpfen", erklärte die Privatbeteiligtenvertreterin. Der Strafrahmen beträgt bei schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen mit Folgen einer schweren Körperverletzung fünf bis 15 Jahre unbedingte Haft.
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