Der 37-Jährige wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe sowie einer Strafzahlung verurteilt.
„Ich weiß bis heute nicht, warum ich nicht sofort reagiert habe. Vielleicht weil ich noch so betrunken war“, bekennt sich der ehemalige Sachbearbeiter zu den Vorwürfen schuldig. Und genau dieses „Nicht-Reagieren“, als die Tochter eines befreundeten Ehepaares ihm vor drei Jahren ans Gemächt ging, ist der Grund, weshalb ihn Richterin Silke Sandholzer zu einer bedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten und zur Zahlung eines Teilschmerzengeldes über 2000 Euro rechtskräftig verurteilt.
Mädchen zeigte Masturbationsbewegungen
Zum Fall: Wie so oft nach einem Saufgelage übernachtet der Freund der Familie vor zwei Jahren auf deren Couch. „Am nächsten Tag erzählte mir die Tochter von sexuellen Misshandlungen durch einen anderen Mann. Ich glaubte ihr zunächst nicht und fragte, was der mit ihr gemacht habe und ob sie mir das zeigen wolle. Dann zog sie mir die Unterhose runter und machte an meinem Penis Masturbationsbewegungen“, schildert der Angeklagte die Situation.
Er habe dann gleich die Hose wieder hochgezogen und aus Scham niemandem davon erzählt - letztlich war es das Kind, das den Eltern den Vorfall berichtete. „Es ist das Schlimmste, was ich in meinem Leben angestellt habe“, so der bislang Unbescholtene. Das milde Urteil nimmt er dankend an.
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