Frau vor Gericht

Mordversuch: Ehemann die Kehle aufgeschlitzt

Oberösterreich
03.03.2023 06:00

Im August des Vorjahres war die kleine Innviertler Gemeinde St. Florian am Inn Schauplatz eines schrecklichen Verbrechens. In einem schmucken Einfamilienhaus wurde ein Mann mit einer Wunde am Hals gefunden, er überlebte nur knapp. Nun steht seine Frau, eine vierfache Mutter, vor Gericht.

Es war eine blutige Eskalation in St. Florian am Inn am 3. August. Gegen 23 Uhr soll die damals 31-jährige Ehefrau zu einem Stanley-Messer gegriffen und auf ihren bereits schlafenden Ehemann eingestochen haben. Dabei wurde die Kehle ihres Mannes (40) zumindest teilweise durchtrennt. Noch dazu musste die 13-jährige Tochter die Tat mitansehen, sie rief auch den Notruf.

Angeklagte leistete Erste Hilfe
Als die Rettung gemeinsam mit der Polizei am Tatort eintraf, leistete die Ehefrau bereits Erste Hilfe. Der 40-jährige Mann wurde notärztlich versorgt und ins Krankenhaus nach Passau gebracht. Dort wurde er notoperiert, überlebte schließlich die Attacke.

Streit oder Eifersucht?
Lange war nicht klar, was passiert war. Seine Ehefrau zeigte sich in einer ersten Einvernahme voll geständig. Sie gab an, dass es unmittelbar vor der Tat einen Streit gegeben haben soll. Diesen gab es aber nie. Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, war das nur eine Schutzbehauptung der mutmaßlichen Täterin. Als Motiv gab die Frau schließlich jahrelange gegenseitige Eifersucht an.

Ehemann “eingeschläfert“
Am Ende soll, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Ried, alles sowieso ganz anders gewesen sein. Die Attacke auf den Ehemann soll schon länger geplant gewesen sein. Zuvor habe die vierfache Mutter, die in psychologischer Behandlung stand, den 40-Jährigen „eingeschläfert“. „Sie soll ihm Psychopharmaka, die sedierend wirken, unters Essen gemischt haben“, kennt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried die Anklage.

Am 10. März steht die Frau nun am Landesgericht Ried vor dem Richter, sie muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Strafrahmen: zehn Jahre bis lebenslänglich. Tragisch: Das Ehepaar hat vier eigene Kinder und betreute dazu auch noch ein Pflegekind. Sie waren zum Tatzeitpunkt zwischen drei und 13 Jahre alt. Bis auf die Älteste haben alle den blutigen Streit verschlafen.

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