02.02.2023 14:21 |

49-Jähriger schweigt

Mutter und Tochter getötet: Doppelmord-Anklage

Der Mann, der in der Nacht auf den 4. August 2022 in Wien-Mariahilf seine 32-jährige Lebensgefährtin und deren 15-jährige Tochter getötet haben soll, ist von der Staatsanwaltschaft Wien wegen Doppelmordes angeklagt worden.

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Der 49-Jährige war nach der ihm angelasteten Bluttat nach Frankreich geflüchtet - das Bundeskriminalamt kam ihm auf die Spur, er wurde am 13. September bei Brest festgenommen. Nach seiner Auslieferung und Überstellung in die Justizanstalt Wien-Josefstadt hüllt sich der gebürtige Tunesier zu der Tat in Schweigen.

Mutter mit bloßen Händen erwürgt
Der Angeklagte hatte die Frau über eine Dating-Plattform kennengelernt. Sie brachte aus vorangegangenen Beziehungen drei Kinder - neben der 15-Jährigen zwei Buben im Alter von sieben und neun Jahren - in ihre neue Beziehung mit. Was genau in der Nacht auf den 4. August in der Wohnung der Frau in der Mollardgasse geschah, ist nicht restlos geklärt.

Fest steht, dass der dreifachen Mutter mit einem grauen Klebeband der Mund verklebt und sie - laut Anklage mit bloßen Händen - erwürgt wurde. Danach soll der 49-Jährige die 15-Jährige vom Kinderzimmer ins Wohnzimmer gezerrt und getötet haben, was die beiden Buben zumindest teilweise mitbekommen haben dürften.

Während der Mann aus der Wohnung flüchtete, blieben die Buben bis zum Morgen im Kinderzimmer und gingen am nächsten Tag zu einer Ärztin. Als diese in ihrer Ordination die Mutter telefonisch nicht erreichen konnte, verständigte sie die Polizei. Polizeibeamte hielten in der Wohnung Nachschau und entdeckten die beiden Leichen.

Verdächtiger verfolgte laufende Fahndung
Der Angeklagte dürfte auf seiner Flucht die gegen ihn laufende Fahndung verfolgt haben. Wie später ermittelt werden konnte, tippte er in sein Handy laufend Suchbegriffe in Verbindung mit seinem Namen wie „Verdacht Mord in Wien“, oder „Interpol Fahndungsliste 2022“ ein.

Einem von der Justiz eingeholten psychiatrischen Gutachten zufolge war der 49-Jährige zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig. Es liege „psychiatrisch keine manifeste Störung“ vor, heißt es dazu in der Anklage, es finde sich auch „neurologisch keine forensisch relevante Störung“. Die Hauptverhandlung findet bereits am 15. Februar statt. Dem Mann drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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