Anzeigen verboten

Wegen Landes-Inserat droht jetzt Wahlanfechtung

Kärnten
31.01.2023 06:00

Der Apollo 13-Hilferuf „Houston, wir haben ein Problem!“ gilt seit gestern auch für Kärnten. Etwas mehr als einen Monat vor der Wahl tauchte gestern ein Umstand auf, der bis zur Wahlanfechtung führen könnte.

Schuld daran ist die Abteilung 13, politisch bei SPÖ-Landesrätin Sara Schaar situiert. In der digitalen Ausgabe einer Kärntner Tageszeitung wurde ein doppelseitiges Inserat für die Familien- und Jugendkarten veröffentlicht. „Land Kärnten“ und besagte Abteilung 13 sind klar ersichtlich.

Dazu muss man wissen, dass der § 2c der Kärntner Landtagswahlordnung klar regelt: „Im Zeitraum vom Stichtag der Wahl (2. Jänner, Anm.) bis zum Wahltag ist es den Organen der Kärntner Landesregierung untersagt, Inserate und Werbeeinschaltungen in Print-, Hörfunk- und audiovisuellen Medien, sowie in Form von Plakaten zu veröffentlichen.“

Klarer Verstoß
Das doppelseitige Inserat ist ein klarer Verstoß dagegen. Dabei wurde am Arnulfplatz sogar vor solchen Fehlern gewarnt. In einem der „Krone“ vorliegenden Protokoll der Landesamtsdirektion vom 5. Oktober 2022 über eine Besprechung hochrangiger Beamter heißt es: „Bei Verstößen (gegen dieses Werbeverbot, Anm.) kann es zu Konsequenzen bis hin zu einer Anfechtung der Landtagswahl kommen. Um strikte Beachtung wird ersucht.“

Na bumm! Sollte sich also ein Mitbewerber von diesem Inserat im Wahlerfolg gestört fühlen, kann er die Wahl anfechten - mit erfolgversprechenden Aussichten. „Klagenfurt, wir haben ein Problem!“

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