Die EU-Kommission hat Österreich staatliche Beihilfen in der Höhe von 100 Millionen Euro genehmigt. Es handle sich um die erste Maßnahme zur Reduktion des Spitzenstromverbrauchs, die auf Grundlage des Rahmen für staatliche Beihilfen in Krisensituationen genehmigt worden sei.
Der Nationalrat hatte im Dezember ein Gesetz für freiwillige Stromverbrauchsreduktionen beschlossen, das sich an Großverbraucher wie Industrieunternehmen richtet, und dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt.
Stromverbrauch verlagern
Mithilfe der Beihilfe soll der Stromverbrauch in Stunden verlagert werden, in denen wenig Nachfrage herrscht. So sollen die Preise gedämpft werden. Ziel ist es, den Verbrauch zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr um durchschnittlich mindestens fünf Prozent zu reduzieren. Hintergrund ist, dass in diesen Stunden in den Kraftwerken oft viel Erdgas verbrannt werden muss, um den Bedarf decken zu können.
Darüber hinaus sind auch Privathaushalte wegen der Energiekrise dazu angehalten, Stromverbrauch in Zeiten zu verlagern, in denen der Strombedarf überwiegend mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann.
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