Bildungsbonus „WIR“

Geistig und körperlich fit mit lebenslangem Lernen

Kärnten
02.01.2023 15:59
Porträt von Kärntner Krone
Von Kärntner Krone

Auch dieses Jahr fördert das Land Kärnten den Zuschuss für Weiterbildung im Ruhestand, wodurch lebensbegleitendes Lernen für mehr geistige und körperliche Gesundheit gefördert wird. Soziale Isolation und Altersarmut sollten dadurch in den Hintergrund gerückt werden.

In Kärnten besteht zurzeit ein umfangreiches Weiterbildungsangebot für Erwachsene, welches leider überwiegend meistens nur von jenen genutzt wird, die im Erwerbsleben stehen. Da mit Pensionsantritt häufig die zur Gewohnheit gewordene Praxis der Weiterbildung immer mehr abbaut, belegten Studien, dass der Grund dafür meistens an den Kosten für Kurse oder Lernmaterialien liegt. 

Förderung von 100 Euro
Um jedoch diese mangelnde nachberufliche Weiterbildung zu ermöglichen bzw. lebensbegleitendes Lernen zu fördern, gewährt das Referat für Seniorinnen und Senioren seit Februar 2022 den Bildungsbonus „WIR“, welcher auch im heurigen Jahr in der Höhe von 100 Euro beantragt werden kann. Um aber die geistige und körperliche Gesundheit auch im Ruhestand gewährleisten zu können, sollen durch die Förderung jene erreichen werden, welche sich diese Weiterbildung nicht so einfach leisten können.

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Lebenslanges Lernen fördert die geistige und körperliche Gesundheit, aber auch die Selbstbestimmung.

Landesrätin Sara Schaar

Hunderte Anträge seit Februar 2022
„Somit erhöht dieser Zuschuss die Chancengleichheit und wirkt der Altersarmut entgegen“, äußert sich Landesrätin Sara Schaar die positiven Auswirkungen. „Mehrere hunderte Anträge sind seit Februar 2022 im Seniorenreferat eingelangt, was uns zeigt, dass die Bedeutung von lebensbegleitendem Lernen vielen Menschen bewusst ist. Besonders häufig besucht wurden Kurse zu Fremdsprachen-Erwerb, EDV-Kenntnissen und Fitness“, so Schaar. Abgesehen vom finanziellen Aspekt spiele bei der Weiterbildung auch der soziale Faktor eine sehr wichtige Rolle.

So kommen Sie zum Bonus
Um jedoch jetzt diesen Zuschuss zu erhalten und aus einem Angebot von über 50 Kärntner Einrichtungen für Erwachsenenbildung, welche dem Ö-Cert-Qualitätsrahmen entsprechen, auswählen zu können, gelten folgende Kriterien. Voraussetzung für die jährlich, einmalige Beantragung sind ein Pensionsnachweis und der Hauptwohnsitz in Kärnten. Weiteres muss man, um den Zuschuss zu erhalten, die Absolvierung einer Weiterbildungsmaßnahme im Jahr 2023 nachweisen und der Kurs darf durch keine weitere öffentliche Stelle subventioniert werden. Online-Anträge sind über die Seite des Landes möglich.

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