Weil Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens doppelt so viel für das Semesterticket zahlen mussten, gab es eine Sammelklage. Diese war nun erfolgreich: Vier Millionen Euro machen die Rückforderungen bereits aus.
Wer zum Studieren nach Wien pendelt, aber seinen Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland – etwa dem Burgenland – hat, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen als Studierende mit Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt.
Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt
Die Wiener Linien verlangen von den Studierenden außerhalb Wiens 150 Euro für das Semesterticket, während Wiener nur 75 Euro zahlen. Eine Ungleichbehandlung, die laut rechtskräftigem Urteil des zuständigen Landesgerichts nicht gerechtfertigt ist.
Im Zuge einer Musterklage forderte die Plattform „Ticketerstattung.at“ die Erstattung der Preisdifferenz sowie 300 Euro pro Semesterticket für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Diese Musterklage ging durch mehrere Instanzen. Ihr wurde jetzt vollumfänglich stattgegeben.
Vier Millionen Euro Rückforderungen
Betroffenen Studierenden stehen damit 375 Euro pro Semesterticket zu. 3000 Betroffene haben sich dem Sammelverfahren bereits angeschlossen. Die Rückforderungen machen mehr als vier Millionen Euro aus. Betroffene können sich nach wie vor dem Sammelverfahren anschließen.
73 Prozent des Betrages wird an die Studierenden ausbezahlt, den Rest behält die Plattform für den administrativen Aufwand sowie die Übernahme des Prozesskostenrisikos ein.











Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).