Ein Vorfall, zwei Wahrnehmungen: Die Frau will nur knapp entkommen sein, der Mann spricht von „Flirterei“, die Staatsanwaltschaft von „sexuellem Missbrauch einer wehrlosen Person“. Weil die Frau eingeschlafen war ...
Sie, die bildhübsche Teilnehmerin von „Austria’s Next Topmodel“, gefällt ihm. No na net. Er gefällt ihr auch, in der Disco, wo man aber doch nicht miteinander tanzt. Als er den Club verlässt, steht sie draußen mit Bekannten. Man sinniert, wie man wohl heimkomme. Sein Angebot: „Ich bringe euch heim!“
Sie schlief einfach ein
Und so war es auch. Er setzte den Freund ab, fuhr weiter. Sie schlief ein, aus Müdigkeit und Beschwipstheit. Und soll sich auf der Rückbank wiedergefunden haben, mit herabgezogener Hose. „Zum Missbrauch einer Wehrlosen“ sei es nur deshalb nicht gekommen, weil die Frau einfach wegging - so die Anklage im LG Korneuburg (Niederösterreich).
Er sagt freilich, er hat sie heimgebracht, man hätte auf der Rückbank noch geflirtet: „Aber sie wusste nicht, was sie will.“ Also passierte nichts. Man chattete via Snapchat noch am nächsten Morgen: Freispruch.
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