Corona-Schutzimpfung

„Hat nicht wehgetan“: Rauch holte sich 4. Stich

Vorarlberg
12.08.2022 16:32

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat sich am Freitag zum vierten Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. In seiner Heimat Vorarlberg holte sich der 63-jährige Rauch - wie vom Nationalen Impfgremium (NIG) empfohlen - seinen vierten Stich. „Es hat überhaupt nicht wehgetan“, richtete er den zahlreich anwesenden Journalisten und Kamerateams im Messezentrum in Dornbirn aus. In wenigen Worten appellierte Rauch an die ältere Bevölkerung, es ihm gleich zu tun.

Seine Grundimmunisierung liege länger als sechs Monate zurück, nun gehe er nach der vierten Impfung „gut geschützt in Herbst und Winter“, sagte Rauch. Er ließ sich mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer immunisieren und bekam noch vor dem Verlassen des Impfzentrums sein Impfzertifikat überreicht.

Die Impfung bleibe in der Pandemie das wichtigste Instrument, alle Studien belegten, dass eine Immunisierung vor einem schweren Krankheitsverlauf und Long Covid schütze, betonte Rauch.

Totimpfstoff von Valneva bald verfügbar
In Sachen Grundimmunisierung bat er insbesondere jene Personen zur Impfung zu gehen, die bisher erst zwei Stiche erhalten haben. Der Gesundheitsminister zeigte sich auch optimistisch, dass der Ende August/Anfang September neu verfügbare Totimpfstoff von Valneva den einen oder anderen überzeugen könne, sich impfen zu lassen. Man werde die Bevölkerung in Kooperation mit der Ärzteschaft umfassend informieren, so Rauch. Auf einen adaptieren Impfstoff zu warten, mache keinen Sinn. Die verfügbaren Vakzine seien gut.

NIG empfiehlt 4. Stich für Personen ab 60 Jahren
Das NIG hat am vergangenen Mittwoch seine Empfehlung für die Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 - also den vierten Stich - auf Personen über 60 Jahre erweitert. Davor war als Altersgrenze die Marke von 65 Jahren festgelegt worden. Damit wurde die Empfehlung gemäß europaweiter Vorgaben vereinheitlicht. Zusätzlich wird Risikopersonen ab zwölf Jahren ebenfalls eine Auffrischung nahe gelegt.

Die Auffrischungsimpfung soll frühestens vier Monate, jedenfalls aber ab sechs Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung mit drei Impfungen oder nach einer PCR-bestätigten Infektion erfolgen. Gesunden, immunkompetenten Personen von zwölf bis 59 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung laut Anwendungsempfehlung weiterhin „nicht allgemein empfohlen“.

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