Zwei 20-Jährige lockten in Tirol ihren Marihuana-Verkäufer in eine Falle, überwältigten ihn und nahmen ihm die Tasche ab. Gras war zwar keines darin, dafür mehrere Hundert Euro ...
März 2022 in Innsbruck: Zwei Freunde treffen einander, trinken Alkohol, einer zieht Kokain. Sie feiern, dass jener von ihnen, der in Georgien wohnt und dort als Vermögensberater arbeitet, Urlaub in der Landeshauptstadt macht. Doch Alkohol und Koks waren den beiden nicht genug, sie sehnten sich nach einem anderen Rausch: „Wir wollten etwas zum Rauchen. Aber wir hatten kein Geld“, sagt der Erstangeklagte vor Gericht aus.
Wir wollten etwas zum Rauchen.
Der Erstangeklagte über die Motivation des Raubes
Sie riefen den Dealer an. Ein kräftiger Italiener mit kurzem Haar. Fünf Gramm Gras solle er bringen. Straßenverkaufswert: 50 Euro. Der Plan der beiden Jungs: Der eine solle den Mann in eine Gasse locken, der andere ihn von hinten packen. Aus seiner Tasche wollten sie dann das Marihuana stehlen. Gesagt, getan. „Ich habe die Tasche genommen und bin weggerannt.“ Gewehrt habe sich der Italiener nicht wirklich: „Er war betrunken“, so die Erklärung des Erstangeklagten.
War ein Messer im Spiel?
Die Staatsanwältin allerdings ist auf Basis der Aussage des Opfers überzeugt: „Es war ein Messer im Spiel.“ Als die Angeklagten „Messer, Messer!“ gerufen und es dem Dealer vorgehalten haben sollen, habe er den Widerstand aufgegeben. Geflohen seien die Täter unter anderem mit einer Geldtasche mit 800 Euro in 50er-Scheinen darin.
Messer, Messer!
... sollen die Angeklagten laut Opfer während des Raubes gerufen haben
„Nur“ Geld erbeutet
Die Angeklagten bestreiten den Raub an sich nicht. Jedoch betonen sie: „Wir hatten kein Messer.“ Zudem seien in der Geldtasche keine 800 Euro, sondern lediglich 150 Euro gewesen. Das Opfer erklärt: „600 € waren in einer Seitentasche.“ Die Habseligkeiten des Dealers warfen die 20-Jährigen in den Inn. Kurze Zeit später wurden sie gefasst. Gras hatten sie immer noch keins.
Wegen dieser „blöden Jugendgedanken“, wie die beiden selbst sagen, müssen sie nun rechtskräftig sechs Monate in das Gefängnis, 18 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen sie knapp 2000 Euro an das Opfer zahlen. Ob ein Messer im Spiel war, betrachtet das Gericht als strittig.











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