Antwort auf Klage

Klinik bestreitet alle Vorwürfe nach Tod von Lukas

Salzburg
11.07.2022 05:30

Die Staatsanwaltschaft Wels (Oberösterreich) ermittelt nach dem Tod eines Buben gegen zwei Ärzte und eine Hebamme. Nun reagierte die Klinik in Vöcklabruck auf die Klage der Eltern.

Das Schicksal von Lukas erschütterte die „Krone“-Leser. Aufgrund einer völlig misslungenen Geburt im Klinikum Vöcklabruck kam der Bub mit schweren Hirnschäden zur Welt - als Folge einer Uterusruptur. Die Mutter verlor selbst viel Blut, überlebte nur knapp. Sohn Lukas kam danach in das Salzburger Uniklinikum, eine Woche später ließen die Eltern die Maschinen abstellen. „Unser Lukas ist tot, weil die Ärzte Fehler machten“, erhoben Sabrina und Stefan W. Vorwürfe gegen das Klinikum.

Fakten

  • 29. November 2021: Gespräch mit Ärztin über Art der Geburt in der Klinik in Vöcklabruck. Die Eltern entschieden sich gegen einen Kaiserschnitt, da die Ärztin laut Mutter meinte, dass „nichts gegen eine normale Geburt“ spreche.
  • 6. Dezember 2021: Nach 20 Stunden in den Wehen samt Medikamentengabe führten Ärzte eine Saugglocken-Geburt durch. Es kam zu einer Uterusruptur. Die Mutter überlebte, ihr Sohn Lukas erlitt Hirnschäden und starb Tage später.

Vorwurf: Grob fahrlässige Tötung
Nach einer Selbstanzeige des Spitals leitete die Staatsanwaltschaft Wels ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Ärzte und eine Hebamme ein. Vorwurf: grob fahrlässige Tötung. „Das Verfahren ist noch offen. Zuletzt wurden weitere sicherheitsbehördliche Erhebungen in Auftrag gegeben“, teilte der Sprecher mit. Ein von der Justiz beauftragter Gutachter hatte bereits seine Expertise abgeliefert: Demnach habe eine „Summe von Sorgfaltsverstößen zur Uterusruptur geführt, die „ursächlich für den Tod von Lukas“ war.

Neben dem strafrechtlichen Verfahren ist auch ein zivilrechtliches am Landesgericht Wels anhängig: Bekanntlich haben die Eltern das Klinikum verklagt. Nun, drei Monate nach der Klagseinbringung, folgte die Antwort der Klinik-Anwälte: „Das Klagebegehren wird bestritten. Beantragt wird die Klagsabweisung“, heißt es im Schreiben.

Behandlung sei nach den Regeln der Kunst erfolgt
Im Prinzip werden alle Vorwürfe bestritten: Anders als Mutter Sabrina W. schilderte, sollen Risikofaktoren beim Ärzte-Gespräch vor der Geburt doch besprochen worden sein. Bestritten wird auch, dass die Krankengeschichte im Nachhinein geändert worden sei. Überhaupt erfolgte die Behandlung „lege artis“, also nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Und es wird sogar behauptet, dass selbst bei einer unterlassenen Medikamenten-Gabe und einem früheren Not-Kaiserschnitt das Ableben von Lukas „nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert worden“ wäre.

Übrigens: Das Klinikum will auf „Krone“-Nachfrage keine Stellungnahme mehr zum Fall abgeben.

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