Sie beträgt maximal 5000 Euro, auch Zweitwohnsitze betroffen: Wie erwartet hat Salzburgs Landtag (FPÖ dagegen) eine Leerstandsabgabe beschlossen.
Die Kernpunkte: Gemeinden können nun eine Abgabe für Wohnungen einheben, wenn darin mindestens die Hälfte des Jahres kein Wohnsitz gemeldet ist. Die Abgabe wird nach der Größe des Objekts berechnet, darf jedoch maximal 5000 Euro für Neubauwohnungen über 220 Quadratmeter betragen. Zum Vergleich: Bei Wohnungen bis 40 Quadratmeter darf die Abgabe höchstens 400 Euro (Neubauwohnungen bis 800 Euro) betragen. Bis zum Alter von fünf Jahren gelten Immobilien als Neubau.
Die Gemeinden müssen bei der Umsetzung auf die Unterstützung der Eigentümer zählen. Nur wenn diese den Leerstand von sich aus bei der Gemeinde anzeigen, kann diese eine Abgabe einheben. Die Ausnahmenliste umfasst neun Punkte.
Mit demselben Gesetz ist auch eine Zweiwohnsitz-Abgabe mit denselben Stufen beschlossen worden. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
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