„War nicht ich selbst“

Doppelmord aus purer Eifersucht: Lebenslang

Gericht
04.07.2022 16:20

„Sie wollten meine Familie zerstören!“, erklärt der Angeklagte. Aus purer Eifersucht tötete ein 29-Jähriger seine Ex-Frau und ihre Freundin. Beim angeblichen „Neuen“ blieb es beim Versuch. Gegen die lebenslange Haft legt er Berufung ein.

Jahre lang unterstütze sie die Caritas und Diakonie Österreich, um somalische Frauen genau vor dem Schicksal zu schützen, dass nun sie und ihre beste Freundin ereilte: Der tödlichen Gewalt durch Männer.

Eifersucht als Motiv
Ihr eigener 29-jähriger Ex-Mann richtete im September 2021 ein Blutbad an: Bei einem Besuch durchstöberte er ihr Handy - er war überzeugt, dass sie einen „Neuen“ hat. Und dann fand er die Nachricht eines langjährigen Freundes. Noch in der Nacht fasste er den Beschluss, seine Ex-Frau, den vermeintlichen Nebenbuhler und die beste Freundin zu töten - sie sei einer glücklichen Ehe immer im Weg gestanden, sagt er.

Nachdem seine Ex-Frau die gemeinsame Tochter (4) in den Kindergarten gebracht hatte, konfrontierte der Angeklagte sie mit den gefundenen Nachrichten.

Die Frauen geschlagen, dann erstochen
Ein Streit bricht aus: „Da hat es Klick gemacht und ich war nicht mehr ich selbst.“ Er geht in die Küche, nimmt ein Nudelholz und schlägt es der Frau mehrmals auf den Kopf, bis sie bewusstlos war. Er deckt sie zu und sticht unter der Decke mit einem Messer auf sie ein. Geduldig wartet er, bis die Freundin seiner Ex-Frau zum geplanten Mittagessen kommt. Und geht auch auf sie los: Schlägt neun Mal mit dem Nudelholz auf sie ein. Wie in einem Rausch sticht er über 40 Mal auf die Frau ein.

Zitat Icon

Ich habe meine Frau geliebt. Hätte ich sie nicht geliebt, wäre das alles gar nicht passiert.

Versuch einer Erklärung des Angeklagten

„Nebenbuhler konnte fliehen
„Das war ein bilanzierender Amoklauf!“, beschreibt der Gerichtspsychiater im Wiener Landesgericht. Der aber letztlich nicht vollendet wurde. Das potenzielle dritte Opfer - den angeblichen Nebenbuhler - lockte er mit einer Nachricht an. Da er beim Treffen vor der Haustür aber das Messer vergaß, war er unbewaffnet. Der Versuch ihn mit Faustschlägen zu attackieren scheiterte und sein Opfer konnte fliehen. Wenig später wird er festgenommen.

Vor Richter Andreas Böhm gesteht er seine Bluttaten. Den Mordversuch an dem Mann aber nicht. Trotzdem sprechen ihn die Geschworenen in allen Punkten schuldig. Das Urteil lautet lebenslange Haft. Er meldet Berufung an, somit nicht rechtskräftig.

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