Die Bewohnerin eines Seniorenheimes in Berlin-Spandau muss auch weiterhin mit dem lauten Gequake von etwa 1000 Teichfröschen leben. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht mit ihrer Klage, die lärmenden Frösche aus zwei benachbarten großen Sickerbecken der Berliner Wasserbetriebe entfernen zu lassen.
Frösche und Molche stünden unter strengemSchutz, teilte das Gericht mit. Ein Härtefall, der eine Ausnahmezulassen könne, liege nicht vor.
Die Naturschutzbehörde war Beschwerden derFrau über nächtliche Ruhestörung nachgegangen undhatte in den beiden 1980 angelegten Sickerbecken die Teichfröschesowie Teich- und Kammmolche ermittelt, darunter auch geschützteFroscharten. Die Frau hatte argumentiert, die Frösche könntenauch im Spandauer Forst leben, wo sie keinen Menschen störten.Da die Frösche zugewandert seien, solle man sie dorthin wiederabwandern lassen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Frau einenUmzug innerhalb des Seniorenheimes in eine auf der anderen Seitegelegene Wohnung abgelehnt habe. Die Umzugskosten hättennach einem Vergleichsvorschlag die Berliner Wasserbetriebe übernommen.
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