Imst-Nassereith

Radfahrverbot auf B189 kommt nun doch nicht

Tirol
16.06.2022 15:00

Nach der Fertigstellung des asphaltierten Radweges von Imst nach Nassereith werde man auf der Bundesstraße ein Radfahrverbot installieren, sagte man damals. Nun ist klar: Dies ist rechtlich gar nicht möglich - für Tirol möglicherweise richtungsweisend. 

Weiterhin anstellen hinter einem Radfahrer heißt es speziell für Lkw an engen Stellen der B189 zwischen Imst und Nassereith. Die Staubildung ohne ersichtlichen Grund ist auch für Pendler eine verhasste Situation, sollte aber ein Ablaufdatum haben. Dann nämlich, wenn der asphaltierte, oft parallel verlaufende Radweg, fertiggestellt ist. „Dann wird auf der Bundesstraße ein Radfahrverbot kommen“, hieß es damals auch von betroffenen Bürgermeistern. Auch die so genannte Fernpassstrategie des Landes sah eine Verbannung der Biker von der Straße vor. Der nagelneue Radweg, in den der hiesige Tourismusverband immerhin eine Million Euro investierte, wurde bereits 2020 feierlich eröffnet.

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Für ein Radfahrverbot müssen entweder Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs gefährdet sein.

Daniel Raffl von der Bezirkshauptmannschaft Imst

Keine legale Grundlage für das ersehnte Bikeverbot
Auf der Bundesstraße tummelten sich die Hobby-Rennradfahrer weiterhin. So stellte Imst Tourismus im letzten Jahr den Antrag eines Radfahrverbotes auf der B189 an die Bezirkshauptmannschaft. Da dieser Fall durchaus für Tirol richtungsweisend sein könnte, beauftragte das Land einen unabhängigen Experten, um die Lage zu beurteilen. Dieses Expertengutachten liegt nun vor und wurde kürzlich allen Beteiligten vorgestellt.


„Für ein Radfahrverbot müssen entweder Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs gefährdet sein“, fasst Daniel Raffl von der BH zusammen. In fünf Jahren habe es nur zwei Radunfälle gegeben, das sei für die Argumentation in Punkto Sicherheit zu wenig. Außerdem führt die Expertise an, dass der Radweg von einem völlig anderen Publikum als von Rennfahrern frequentiert werde, etwa von Familien mit Kindern. Auf Grund des Geschwindigkeitsunterschiedes sei die Gefahr von Nutzungskonflikten gegeben, auch mit Traktoren. Raffl: „Es war eine sehr konstruktive Runde. Nach der Analyse des Gutachtens waren wir uns alle einig, das Verbot kann nicht erlassen werden.“

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