Leistbares Wohnen

Bodenspekulation ist bekämpfbar!

Vorarlberg
03.06.2022 16:00

Eine Studie von Peter Bußjäger im Auftrag der Arbeiterkammer kommt zum Schluss: Die Landespolitik hätte sehr wohl die legistischen Möglichkeiten, um der Spekulation mit Grund und Boden Herr zu werden.

Die Problematik ist seit langem bekannt: Der Erwerb von Wohneigentum in Vorarlberg ist im Grunde nur noch einer privilegierten Schicht möglich, das Narrativ vom „Hüsle baua“ hat sich längst auserzählt. Die Gründe dafür sind ebenfalls kein Geheimnis: Infolge der Finanzkrise 2008 ist die Nachfrage nach Immobilien und Baugründen rasant angestiegen, parallel dazu explodierten auch die Preise. Das Ergebnis: Ein paar kapitalstarke Player - zuvorderst die großen Vorarlberger Unternehmerfamilien - reiben sich die Hände, die Mehrheit schaut indes durch die Finger. Die Vorarlberger geben mittlerweile über die Hälfte ihres Lebenseinkommens für das eigentliche Grundbedürfnis Wohnen aus - ein absurd hoher Wert.

Die Politik habe diese Entwicklung zwar nicht verschuldet, „allerdings ist der Landespolitik der Vorwurf zu machen, wenig bis gar nichts dagegen unternommen zu haben“, kritisiert AK-Direktor Rainer Keckeis. Das ist sehr diplomatisch ausgedrückt. Man könnte es auch deutlich schärfer formulieren: Insbesondere der schwarze Teil der Landesregierung fühlt sich offensichtlich einzig den großen Bauträgern und wenigen Superreichen im Land verpflichtet. Ein gutes Beispiel dafür ist die Novellierung des Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetzes im Jahr 2019, welche letztlich einmal mehr den Finanzinvestoren und Wohnbauträgern in die Karten spielte. 

„Leistbares Wohnen“ als Raumordnungsziel
Stellt sich die Frage, wie diese Schieflage ausgeglichen werden kann. Die Arbeiterkammer hat den Verfassungsrechtler Peter Bußjäger damit beauftragt, den gesetzlichen Spielraum des Landes in Fragen des Grundverkehrs und der Raumordnung auszuloten. Das Ergebnis kommt nicht überraschend: Laut Bußjäger hätte das Land sehr wohl die legistischen Möglichkeiten, Spekulationsgeschäfte mit Grund und Boden als Finanzanlage gänzlich zu unterbinden. Dafür müsse aber erst im Raumplanungsgesetz „leistbares Wohnen“ als Raumordnungsziel festgeschrieben werden, danach wäre die Einführung eines entsprechenden Genehmigungsmodells nur noch Formsache. Für andere Möglichkeiten der Intervention - etwa eine wirksame Leerstandsabgabe - sei der Spielraum des Landes zu gering, befindet der Jurist.

Die AK fordert daher, dass unbebaute und bebaute Grundstücke künftig nur mehr dann gekauft werden dürfen, wenn auch tatsächlich ein Bedarf für die Deckung eines Wohnbedürfnisses nachgewiesen wird. „Eine solche Bedarfsprüfung könnte zeitlich befristet erfolgen und sollte nur für die Ballungsgebiete eingeführt werden“, schlägt Keckeis vor.

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