„Fragwürdig“

Sexarbeit: Vereine üben herbe Kritik an Polizei

Tirol
02.06.2022 06:00

Am heutigen 2. Juni ist der „Internationale Hurentag“. Anlassbezogen kritisieren bundesweit tätige Vereine, die sich für Sexarbeitende einsetzen, unter anderem die Vorgehensweise der Polizei. Zumindest die Tiroler Exekutive weist die Vorwürfe zurück. 

Seit 1975 wird jedes Jahr am 2. Juni die Arbeit der Sexarbeitenden vor den Vorhang geholt – und zwar von bundesweit tätigen Vereinen und Beratungseinrichtungen, die für die Rechte von Sexarbeitenden einstehen.

„Polizei mietet Privatwohnungen an“
Den Verantwortlichen ist nicht nur die oft „stigmatisierende Darstellung von Sexarbeit in den Medien“ ein Dorn im Auge, sondern sie üben auch Kritik an der „fragwürdigen Vorgehensweise“ der Exekutive. „Die Polizei geht mittlerweile dazu über, Privatwohnungen anzumieten, um verdeckte Ermittlungen durchzuführen. Ein Tiefpunkt der Polizeiarbeit, der uns hinterfragen lässt, ob diese Vorgehensweise im Rahmen des Verwaltungsrechtes gerechtfertigt und mit den eigentlichen Aufgaben der Exekutive in Einklang zu bringen ist“, verdeutlichen Mitarbeiterinnen von Vereinen.

„Das ist für uns nicht nachvollziehbar“
Auch die Vermutung, dass die Polizei bei Kontrollen in diversen Betrieben immer wieder Fotos von Sexarbeitenden mache, sei laut den Einrichtungen zu hinterfragen: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, welche gesetzlichen Vorgaben dem zu Grunde liegen. Es werfen sich uns folgende Fragen auf: Wo werden diese Fotos gespeichert? Wer hat darauf Zugriff? Werden diese Fotos dann gelöscht?“

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Prinzipiell sind wir als Polizei nicht diejenigen, die etwas erlauben. Wir vollziehen die Gesetze.

Florian Greil, Strafamtsleiter und Polizeijurist bei der Tiroler Polizei

Exekutive dementiert Vorwürfe
Die Tiroler Polizei weist diese Vorwürfe zurück. „Wir mieten keine Wohnungen an, das haben wir auch noch nie getan“, sagt Strafamtsleiter sowie Polizeijurist Florian Greil, „und es werden auch nicht willkürlich Fotos von Sexarbeitenden gemacht.“ Nur im Zuge von multifunktionellen Amtshandlungen – also bei fremdenpolizeilichen oder kriminalpolizeilichen Amtshandlungen (etwa bei einer gefährlichen Drohung) oder wenn der Verdacht in Richtung Menschenhandel gehe bzw. zu Identifizierungszwecken – könne es erforderlich sein, Aufnahmen von Sexarbeitenden zu machen. Bilder, die die Prostituierten auf einschlägigen Online-Plattformen von sich aus freiwillig veröffentlichen, werden durchaus dem jeweiligen Akt hinzugefügt.

„Prinzipiell sind wir als Polizei nicht diejenigen, die etwas erlauben. Wir vollziehen die Gesetze und geben - falls gewünscht - eine Expertise ab“, schildert Greil.

Klare Forderungen
Die Mitarbeiterinnen stellen jedenfalls klare Forderungen: Sie stehen für das Aus von verdeckten Polizeiermittlungen und fotografischen Aufnahmen von Sexarbeitenden in deren Arbeitsbekleidung sowie für einen sensiblen Sprachgebrauch in den Medien. Und sie fordern die Abschaffung der Zwangsregistrierung sowie Pflichtuntersuchungen von Sexarbeitenden – denn diese Untersuchungen seien in Österreich als einzigem Land auf der ganzen Welt (!) verpflichtend. Das verursache, dass die Verantwortung der Prävention und Körperhygiene ausschließlich den Sexarbeitenden aufgebürdet werde und blende vollkommen aus, dass die Freier mit Selbstbestimmung ausgestattet und für deren Entscheidungen gleichermaßen verantwortlich seien.

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