16.03.2022 13:00 |

Legaler Straßenstrich

„Zustände wie damals wollen wir nicht mehr haben“

Das Thema Sexarbeit wurde im Februar-Landtag rege diskutiert. Ein im November 2021 angenommener Gemeinderatsantrag in Innsbruck sieht vor, die Schaffung einer Erlaubniszone - einem legalen Straßenstrich - zu prüfen. Wie sieht der Staus quo nun vier Monate später aus? Die „Krone“ hat nachgefragt.

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Sexarbeit ist derzeit in Tirol nur in Bordellen erlaubt, dort sind Sexarbeitende an die Vorgaben der Betreiber gebunden. „Man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass aufgrund des Verbotes des Straßenstriches keine Sexarbeit stattfindet. Sie findet statt, das belegen auch die steigenden Zahlen von Anzeigen bei der Polizei. Sexarbeit wird in der Illegalität praktiziert – und zwar in unsichtbaren Ecken und illegalen Wohnungsbordellen. Mit den Mitteln, die uns in Innsbruck zur Verfügung stehen, könnten wir das Thema angehen anstatt Sexarbeitende weiterhin zu kriminalisieren und damit in die Abhängigkeitsverhältnisse zu treiben“, erklärt GR Zeliha Arslan (Grüne).

Sie fordert Lösungen, um Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse zu beseitigen. Daher setzt sie sich für die Errichtung einer Erlaubniszone ein. „Es liegt ein angenommener Gemeinderatsantrag vor. Mit einem klaren Arbeitsauftrag und vorgegebenem Format“, schildert Arslan, „der zuständige Vize-BM Johannes Anzengruber wurde mit der Erstellung eines Verordnungsentwurfes zur Schaffung einer Erlaubniszone nach §18a Landes-Polizeigesetz beauftragt“.

Eine Expertengruppe soll passende Lösungen finden
Die genaue Festlegung soll folglich mit einer Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Polizei, Vertretern des Interessensverbandes der Sexarbeitenden und den jeweiligen Ressortzuständigen, festgelegt werden. „Es benötigt diese Expertengruppe, um Lösungen zu finden, da in den Erlaubniszonen zwar das Anbahnen gestattet ist, aber nicht die tatsächliche Erbringung der sexuellen Dienstleistung“, konkretisiert Arslan. Der Entwurf soll dem Gemeinderat zeitnah, allerdings auf jeden Fall „bis spätestens Ende des ersten Quartals 2022“ zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Doch wird dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten? Vize-BM Anzengruber (ÖVP) nimmt Stellung: „Der Antrag wurde dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung und Bearbeitung zugewiesen. In seiner Sitzung am 12. Jänner wurde beschlossen, Stellungnahmen beim Stadtpolizeikommando Innsbruck und städtischen Amt für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen einzuholen. Nach Erhalt dieser werden die weiteren konkreten Vorgangsweisen festgelegt.“

Lockerung der Maßnahmen „derzeit nicht notwendig“
Über Jahrzehnte hinweg habe es einen unkontrollierbaren Straßenstrich in der Tiroler Landeshauptstadt gegeben. Damit verbunden gewesen seien Revierkämpfe im Milieu, Menschenhandel und Suchtmitteldelikte. Erst als es der damaligen LR Patrizia Zoller-Frischauf gelungen sei, die Rechtslücke im Landespolizeigesetz zu schließen, habe die Polizei eine echte Handhabe gegen die illegale Straßenprostitution gehabt. „Derzeit gibt es in Innsbruck so gut wie keinen Straßenstrich. Ich sage es hier in aller Klarheit: Diese Zustände wie damals wollen wir nicht mehr haben“, verdeutlicht Anzengruber.

Auch eine Lockerung der Maßnahmen im Bereich der Prostitution sei laut dem Vize-BM „weder derzeit notwendig noch zielführend“, denn eine stärkere Liberalisierung bringe auch automatisch Probleme und Sicherheitsrisiken mit sich. „Zudem liegen keine Anträge auf Bewilligung von Laufhäusern und Bordellen vor, ein erhöhter Bedarf kann nicht festgestellt werden. In einer Stadt wie Innsbruck, die so dicht bebaut und besiedelt ist, führen zusätzliche Laufhäuser und Studios zu Problemen und Konflikten mit den Bewohnern und Unternehmen im Nahbereich dieser Etablissements“, sagt Anzengruber.

„Neue Ideen müssen ins Gesamtkonzept passen“
Der Ausbau der Beratungen für Sexarbeitende sei begrüßenswert, parallele Strukturen und Überschneidungen sollen aber vermieden werden. „Neue Ideen und Projekte sind immer interessant, sie müssen allerdings auch finanzierbar sein und vor allem ins Gesamtkonzept der Sozialstrategie der Stadt Innsbruck passen, die gerade finalisiert wird“, betont Anzengruber.

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