Langer Rechtsstreit

Pippi-Langstrumpf-Lied: Erben einigten sich nun

Österreich
06.05.2022 16:18
Porträt von Gabriela Gödel
Von Gabriela Gödel

„Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune“ - Ja, Pippi Langstrumpf, die freche Göre mit den roten Zöpfen, dem Haus, dem Affen und dem Pferd machte sich die Welt, wie sie ihr gefällt. Die Romanschöpfung der schwedischen Schriftstellerin Astrid Lindgren ist wohl jedem Kind (und auch den Eltern) bekannt, das dazugehörige Lied auch. Um Letzteres aber tobte ein jahrelanger Rechtsstreit.

Die Erben Astrid Lindgrens hatten die Erbin des Verfassers des deutschen Liedtextes (Wolfgang Franke, Anm.) geklagt. Denn auch Astrid Lindgren selbst hatte es schon 1969 abgelehnt, dass Wolfgang Franke als alleiniger Autor der uns bekannten Version von „Här kommer Pippi Langstrump“ genannt werden soll.

Dem schloss sich das Landgericht Hamburg 2020 an und entschied, dass die Lindgren-Erben an der Verwertung dieses Textes beteiligt werden müssen. Denn die Identifikation sei eindeutig - und damit juristisch gesehen „unfrei“.

Nun ist es geschafft - Lindgren wird nun als Mitautorin genannt, die Einnahmen werden künftig geteilt. Auch die bisherigen Einnahmen sollen „rückgerechnet“ werden - hoffentlich besser, als Pippi dies kann …

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