Einem der Osttiroler war der Führerschein abgenommen und die Weiterfahrt verboten worden. Er hatte mit 1,4 Promille sein Auto gelenkt. Als ein Polizist die beiden alkoholisierten Männer mit dem Pkw des Zweitangeklagten nach Hause bringen wollten, kam es zu einem Auffahrunfall mit Schäden am Streifenwagen und dem zweiten Auto. Der Polizist soll bei dem Automatikfahrzeug die Bremse mit der Kupplung verwechselt haben. Dadurch sei es zu einem abrupten Abbremsen gekommen. Der hinter ihm fahrende Kollege konnte den Streifenwagen nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr hinten auf.
Vor Gericht gab der 52-jährige Erstangeklagte an, sich nicht mehr an seine Aussagen erinnern zu können, da er zuvor in einer Schirmbar 15 bis 20 Wodka-Feige getrunken hatte. Auch der 47-jährige Zweitangeklagte konnte sich bei der Verhandlung nicht mehr "vorstellen", dass er versucht hatte, die Beamten zur Rückgabe des Führerscheins zu überreden. Laut Angabe der Beamten seien die beiden Männer keinesfalls so alkoholisiert gewesen, dass solche Erinnerungslücken erklärbar seien.
Unglaubwürdige Ausrede
Der Erstangeklagte wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.500 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der zweite Tiroler muss 3.600 Euro zahlen und wurde zu vier Monaten bedingter Haft verdonnert. Für beide Haftstrafen gilt eine Probezeit von drei Jahren. Die Behauptung, sich nicht mehr erinnern zu können, hielt der vorsitzende Richter Andreas Mair für unglaubwürdig. Die beiden Verteidigerinnen legten Rechtsmittel ein. Das Urteil war daher vorerst nicht rechtskräftig.
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