Die Regelung, mit der 2008 die generellen Studiengebühren abgeschafft wurden, ist Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens. Im Prüfungsbeschluss äußerten die Verfassungsrichter im Jänner Bedenken - weil im Gesetz von "Studienabschnitten" die Rede ist. Die gibt es jedoch nur in Diplomstudien, nicht aber in Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien. Die Regelung sieht vor, dass keine Beiträge zu leisten sind, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschritten wird.
Auch zur Publikumsratswahl des ORF hat der VfGH einen Prüfungsbeschluss gefasst. In Behandlung einer Beschwerde des bei der Wahl im Jahr 2010 gescheiterten Kandidaten Gerhard Heilingbrunner entstanden Zweifel über die Regelung zur Wahlberechtigung - und den Verfassungsrichtern stellte sich die Frage, ob es für die vom Generaldirektor erlassene Wahlordnung überhaupt eine gesetzliche Grundlage gibt. Somit prüft der VfGH auch das ORF-Gesetz.
Vier öffentliche Verhandlungen
Mit der Juni-Session haben zudem die Beratungen über das im Dezember 2010 beschlossene Budget-Sparpaket begonnen. Vorarlberg und Kärnten haben die Kürzungen bei Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Pflegegeld angefochten, Banken die Vermögenszuwachssteuer, die Wertpapier-KESt. Zur Wertpapier-KESt (15. Juni) und zum Pflegegeld (17. Juni) wird es öffentliche Verhandlungen geben. Noch nicht auf der Tagesordnung stehen die von Kärnten ebenfalls vor den VfGH gebrachten Einsparungen zulasten der Pensionisten.
In der Session wird es noch zwei weitere öffentliche Verhandlungen geben: Am 16. Juni beraten die Verfassungsrichter über eine Beschwerde der Brennerbasistunnel-Errichtungsgesellschaft. Sie wendet sich gegen einen Bescheid von Verkehrsministerin Doris Bures, mit dem das Genehmigungsverfahren nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs wieder geöffnet wurde.
Am 21. Juni beschäftigt die Verfassungsrichter die Frage, ob der Bund seinen Verpflichtungen in Sachen Agrarlehrer nachkommt. Drei Länder haben sich an den VfGH gewandt, weil ihrer Meinung nach der Bund seit dem Jahr 2005 zu wenig zu den Gehältern der Lehrer an den 102 landwirtschaftlichen Schulen beiträgt. Im Finanzausgleich wurde vereinbart, dass Bund und Länder jeweils die Hälfte zahlen. Die Steiermark klagt 8,3 Millionen Euro, Oberösterreich 6,7 Millionen und das Burgenland 750.000 Euro ein.
Wieder einmal müssen sich die Verfassungsrichter der Frage nach der Zulassung von Rettungshubschraubern widmen. Nachdem vor einem Jahr ein Salzburger Unternehmen - vorwiegend aus formalen Gründen - abgeblitzt war, hat sich ein anderer Betreiber an den VfGH gewandt. Er hat die Verordnung der Verkehrsministerin angefochten, in der die technischen Anforderungen geregelt sind. Der Beschwerdeführer erachtet es als verfassungswidrig, dass manche Rettungshubschrauber nicht zugelassen sind, obwohl sie technisch gleichwertig ausgestattet sind wie zugelassene Geräte.
Sperre von Zartis Konten als Thema
Schließlich werden die Beratungen zur Sperre der Konten Mustafa Zartis aufgenommen. Zarti, der frühere Vizechef des libyschen Staatsfonds, hat die Sperre seiner Vermögenswerte in Österreich vor den VfGH gebracht. Er erachtet die diesbezügliche Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank vom 4. März dieses Jahres als verfassungswidrig. Ausgangspunkt für die Verordnung waren Informationen über "enge Beziehungen" zum Regime Muammar al-Gadafis.
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