„Krone“-Kommentar

Alternativlos

Kolumnen
22.03.2022 06:00

13 Polizisten mit Hundestaffel rissen Ende Jänner 2021 eine zwölfjährige Schülerin aus dem Schlaf. Tina, ihre damals fünfjährige Schwester Lea und die Mutter kamen in Schubhaft. Tagelange Proteste von Lehrerinnen und Schulkameraden sowie ein Sitzstreik vor dem Polizei-Anhaltezentrum Simmering waren vergeblich: Die Familie wurde schließlich nach Georgien abgeschoben.

Diese Abschiebung war rechtswidrig, hat der Bundesverwaltungsgerichtshof nun entschieden. Er beruft sich bei seinem Urteil auf die „bereits starke Verwurzelung“ der Schülerin und somit auf das Kindeswohl, das stets gesondert zu prüfen sei und hier „klar verletzt“ wurde, wie die Leiterin der Kindeswohlkommission, Irmgard Griss, betonte.

Der Fall Tina hat eine hitzige Diskussion über die Frage ausgelöst, ob man sich mit entsprechendem Rechtsbeistand in das österreichische Sozialsystem „hineinklagen“ kann. Die Asylgesuche der illegal eingereisten Mutter waren in allen Instanzen rechtskräftig abgelehnt worden.

Aber soll ein Kind, das sein ganzes Leben hier verbracht hat, für das unrechtmäßige Vorgehen seiner Mutter verantwortlich gemacht werden? Die Eltern von Tina hätten das Recht missbraucht, argumentiert der frühere Innenminister, Bundeskanzler Karl Nehammer. Die Abschiebung sei deshalb „alternativlos“ gewesen. Aber Menschlichkeit muss immer eine Alternative sein. Kindern gegenüber ganz besonders.

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