Nicht rechtskräftig

1 Jahr bedingte Haft für rumänische Todeslenkerin

Oberösterreich
19.03.2022 06:00

Nach einem Überholmanöver krachte eine Rumänin (27) in St. Peter am Hart im Dezember ins Auto eines Innviertlers (31), der dabei getötet wurde. Die Lenkerin wurde am Freitag in Ried zu einem Jahr bedingt verurteilt - nicht rechtskräftig, weil sie ohne Anwalt kam.

Die 27-jährige Rumänin wollte am 22. Dezember gegen 22.30 Uhr auf der B 148 in St. Peter am Hart eine Kolonne überholen. Doch sie übersah den entgegenkommenden Wagen eines 29-Jährigen. Um eine Kollision zu vermeiden, verriss dieser sein Auto und stürzte rechts von der Fahrbahn eine Böschung hinunter. Ein hinter ihm fahrender 31-Jähriger aus Mining konnte der Rumänin nicht mehr ausweichen. Er wurde bei dem Frontalunfall tödlich verletzt.

Beim Prozess in Ried im Innkreis gab die Angeklagte an, sich mit ihrem Freund und Beifahrer (42, ihm gehörte das Auto) während der Fahrt gestritten zu haben. Außerdem sei sie zuvor 400 Kilometer ohne Pause durchgefahren. Die Frau wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt - aber noch nicht rechtskräftig, weil die Rumänin keinen Verteidiger hatte.

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