Vor allem Innsbrucker Eltern sind geschockt, wenn ihre vergesslichen Kinder nach der Busfahrt von einer Fahrscheinkontrolle erzählen. Nicht, weil ihr Kind den Schülerausweis mit Dauerfahrschein zu Hause vergessen hatte und nun einen Zahlschein in Händen hält. Sie sind irritiert, weil die Kinder erzählen, dass der Kontrolleur ein Foto für die "Schwarzfahrerkartei" der IVB erstellt hat.
Eingriff in Persönlichkeitsrecht
"Wir sind zu dieser Praxis übergegangen, weil es erheblichen Missbrauch mit falschen Namen gegeben hat", erklärt IVB-Geschäftsführer Martin Baltes und verweist auf Punkt acht der Beförderungsbedingungen. Zudem ist diese "Datenanwendung" bei der Datenschutzkommission (DSK) in Wien registriert. "Wir wollen damit vermeiden, allzu oft die Polizei rufen zu müssen", verteidigt der IVB-Chef die Maßnahme.
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Betroffene zeigen dennoch wenig Verständnis. Und vielleicht auch zu Recht, denn mit der Registrierung in Wien sind diese Fotos nicht automatisch legal. "Es ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht", erklärt AK-Konsumentenschützer Andreas Oberlechner, der die Maßnahme aber nicht im Allgemeinen verurteilt. "Wenn die Kontrolleure die Zustimmung der Betroffenen einholen und das Foto nach Begleichen der Schuld oder beim Nachbringen des Ausweises gelöscht wird, ist das in Ordnung. Mir wäre das lieber, als die IVB ruft extra die Polizei."
Oberlechner denkt, dass es für "Vergessliche" damit kein Problem sein sollte: "Bewusste Schwarzfahrer sollen durch das Recht nicht geschützt werden. Im Streitfall müsste ein Gericht über die Verhältnismäßigkeit der Fotos entscheiden."
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