aus dem landesgericht

„Wollte nur mit meiner Tochter reden“

Vorarlberg
24.02.2022 16:30

Mit einem Schuldspruch in Form einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro hat für einen 48-jährigen Unterländer der Prozess am LG Feldkirch geendet. Der Mann war angeklagt, weil er auf dem Schulweg seiner siebenjährigen Tochter und deren Mutter aufgelauert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Ich wollte doch nur wieder mal mit meiner Tochter reden“, gibt der Beschuldigte, der getrennt von der Kindesmutter lebt, an. „Ich habe die Kleine, die mittlerweile sieben Jahre alt ist, seit rund zehn Monaten nicht mehr gesehen“, ergänzt der Mann. Grund dafür ist ein ewiger Sorgerechtsstreit, verbunden mit etlichen Verhandlungen vor dem Familiengericht. Begonnen hat der Kampf um die Tochter bereits kurz nach deren Geburt, als das Jugendamt den Eltern das Kind wegnimmt. Schließlich bekommen sie doch die Obsorge, doch dann trennt sich das Paar. Der Vater zahlt zwar Alimente, bekommt aber seine Tochter immer weniger zu Gesicht. „Ich habe mich um Kontakt bemüht, jedoch erfolglos“, gibt der 48-Jährige bei seiner Vernehmung an.

Als er es einmal nicht mehr aushält, fährt er zur Wohnung seiner Ex. Doch die ruft die Polizei. Die Mutter erwirkt bei den Behörden, dass der Mann seine Tochter danach nur noch im Rahmen des sogenannten Kontaktcafès sehen darf. Das letzte Treffen findet in diesem Rahmen am 25. Mai 2021 statt.

Sieben Monate später sieht er morgens auf seinem Handy einen Anruf in Abwesenheit. „Ich dachte, vielleicht ist es meine Tochter.“ Also habe er sich auf den Weg in Richtung Wohnung der Ex gemacht, um der Sache mit dem Anruf auf den Grund zu gehen. Doch der Schuss geht nach hinten los: Denn als die Mutter, die sich gerade mit der Siebenjährigen auf den Schulweg macht, den Kindesvater auf sie zukommen sieht, eilt sie mit der Kleinen zurück zur Wohnung. Nachdem er die beiden eingeholt hat, soll er das Mädchen am Schulranzen gepackt und wegzuzerren versucht haben. Erfolglos. Die Frau ruft die Polizei.

Die Richterin fragt dazu: „Was hätten Sie gemacht, wenn die Mutter an jenem Morgen nicht dabei gewesen wäre?“ Die Antwort des Angeklagten: „Ich hätte die Kleine in den Arm genommen, mit ihr geredet und sie in die Schule gebracht.“ Am Ende der Verhandlung sieht das Gericht von einer Verurteilung wegen Kindesentziehung ab, verdonnert den Unbescholtenen jedoch wegen Nötigung zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 720 Euro. Der Verurteilte will das Urteil bekämpfen. „Ich bin unschuldig. Ich habe meiner Tochter keine Gewalt angetan“, sieht er sich im Recht. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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