Bank Burgenland

Nachzahlung von 55 Mio. € wird vor EU-Gericht verhandelt

Burgenland
18.05.2011 11:44
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg haben am Mittwoch Verhandlungen zu Klagen gegen die von der EU-Kommission verordnete Nachzahlung für die Bank Burgenland begonnen. Im April 2008 hatte die EU-Kommission entschieden, dass die Grazer Wechselseitige Versicherung (GraWe) für die im Mai 2006 erworbene Bank Burgenland rund 55 Millionen Euro nachzahlen müsse. Das Burgenland, die Republik Österreich und die GraWe haben vor dem EU-Gericht auf Aufhebung der Kommissionsentscheidung geklagt.

Die EU-Kommission hatte entschieden, dass die Differenz zwischen einem höheren Gebot des unterlegenen österreichisch-ukrainischen Konsortiums und dem Kaufpreis von 100,3 Millionen Euro, für den die GraWe den Zuschlag erhalten hat, eine illegale Beihilfe darstelle, die das Land zurückfordern müsse. Das Konsortium hatte gegenüber der EU-Kommission geltend gemacht, dass das Ausschreibungsverfahren unfair und nicht transparent gewesen sei und es benachteiligt habe. Dies habe dazu geführt, dass die Hypo Bank Burgenland AG nicht an den Meistbietenden verkauft worden sei.

Österreich nicht marktwirtschaftlich?
Die Brüsseler Wettbewerbshüter gelangten zu der Auffassung, dass sich Österreich nicht wie ein marktwirtschaftlich handelnder Verkäufer verhalten habe. Der wirtschaftliche Vorteil, welcher der GraWe verschafft worden sei, entspreche zumindest der Differenz zwischen dem Angebot des Konsortiums und dem tatsächlichen Kaufpreis.

Das Land Burgenland und die Republik Österreich argumentieren in dem Verfahren, der Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Verkäufers sei fehlerhaft angewendet worden. Die GraWe beanstandet unter anderem Fehler der EU-Kommission bei der Bestimmung des anwendbaren Rechtsrahmens, bei der Heranziehung des "private vendor tests" - um festzustellen, ob das Land Burgenland beim Verkauf der Bank Burgenland wie jeder andere private Verkäufer in einer Marktwirtschaft gehandelt hat - und bei der Weigerung der Kommission, die Ausfallhaftung zu berücksichtigen.

Ein Urteil des Gerichts wird frühestens nach der Sommerpause erwartet.

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