Der Verfassungsgerichtshof hat das Land hinsichtlich einer Verkleinerung des Naturschutzgebiets „Gipslöcher“ in Lech zurückgepfiffen. Das Naturschutzgebiet war um 900 Quadratmeter verkleinert worden, damit ein Lift errichtet werden kann.
Die Prüfung der Verordnung, die die schwarz-grüne Landesregierung am 4. Juni 2019 beschlossen hatte, wurde vom damaligen Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda eingereicht. „Zum einen wurde erst vor ein paar Jahren dasselbe Grundstück in das Naturschutzgebiet aufgenommen. Zum anderen widerspricht das Projekt der Alpenschutzkonvention, wonach Naturschutzgebiete entweder vergrößert oder erhalten werden müssen“, argumentierte Bachmayr-Heyda.
Die Verordnung sah vor, eine Fläche von 900 Quadratmetern aus der 36 Hektar großen Gesamtfläche des Naturschutzgebiets „Gipslöcher“ herauszunehmen. Die geplante „Grubenalpbahn“ sollte das Naturschutzgebiet am nordöstlichen Rand der „Unteren Gipslöcher“ auf rund 85 Meter Länge und knapp 21 Meter Breite überspannen.
Die Richter des Verfassungsgerichtshofs stellten nun fest, dass die Herausnahme der Teilfläche aus dem Naturschutzgebiet einen klaren Verstoß gegen die Zielbestimmungen der Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet darstelle. Eine ausreichende Interessenabwägung sei nicht erfolgt.
Rauch bekannte Fehler
Der zuständige Landesrat Johannes Rauch (Grüne) sprach hinsichtlich der Verordnungsänderung von einem Fehler. „Ich hab zu schnell entschieden, wegen der geringen Fläche zu oberflächlich hingeschaut.“ Er sei froh, dass die BH keinen Bescheid zum Bau der Bahn erlassen habe.
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