Strafzettel mit Folgen

Parkverbot in Klagenfurter Innenstadt gesetzwidrig

Kärnten
14.01.2022 08:04

Ein Klagenfurter Parksünder bekämpft 40 Euro Bußgeld - mit Erfolg: denn der VfGH kippt das Parkverbot in der Klagenfurter Innenstadt.

Kleiner Vorfall, große Wirkung: Am 5. Oktober 2020 hat der Klagenfurter Rechtsanwalt Farhad Paya in der Ursulinengasse einen Strafzettel bekommen. 40 Euro sollte er dafür zahlen, dass er sein Auto in einem Halte- und Parkverbot abgestellt hatte. So weit, so gut - und so schlecht für die Stadt. „Ich habe gegen das Straferkenntnis mit der Begründung Beschwerde erhoben, dass die Verordnung einerseits unbestimmt ist und andererseits, dass die Verordnung nicht ordnungsgemäß kundgemacht ist“, erzählt „Parksünder“ Paya.

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat sich Payas Ansicht angeschlossen und aus diesem Grund ein Gesetzesprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt. Mit weitreichenden Folgen: Der VfGH unter Präsident Christoph Grabenwarter hat kurz vor Weihnachten das angefochtene Klagenfurter Park- und Halteverbot als gesetzwidrig gekippt!

Und Paya wittert nicht nur in der Ursulinengasse Probleme, sondern in vielen Straßen der Landeshauptstadt, wo Halte- und Parkverbote gesetzwidrig und somit auch anfechtbar sein könnten. Eine Anleitung zum Falschparken sei das aber keinesfalls: Denn das Verkehrszeichen in der Ursulinengasse wurde blitzschnell neu verordnet - das juristische Spiel beginnt also von vorne.

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