Gerade einmal 35 Jahre alt ist ein Handwerker aus dem Burgenland. Und doch hat der junge Mann bereits zahlreiche Vorstrafen und durfte auch schon die „Gastfreundschaft“ des heimischen Strafvollzugs kennenlernen. Wirklich gelernt scheint er daraus allerdings nicht zu haben. Denn als ihn die Großmutter seines Stiefkindes (der Bub lebt bei ihr, da die Mutter obdachlos und drogensüchtig war) um die neue Telefonnummer der Kindsmutter bat, drehte der 35-Jährige durch. In Sprachnachrichten drohte er der engagierten Oma damit, dass sein Vater ihr „den Schädel abreißen“ werde und dass er sie über „Anwälte fertigmachen“ lasse.
Freispruch „im Zweifel“
Die Niederösterreicherin wusste von der einschlägigen Vergangenheit des Mannes und wandte sich an die Polizei - Anzeige. Beim Prozess in Eisenstadt gab der Mann - er redete während der Verhandlung immer wieder dazwischen - zu, dass das „unglücklich ausgedrückt“ gewesen sei. Die Richterin stufte die Texte als grenzwertig ein und fällte einen Freispruch - im Zweifel.
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