Fristlose möglich

D: Harte Konsequenzen für Impfverweigerer in Armee

Ausland
03.12.2021 16:00

Die militärische Führung der deutschen Bundeswehr will die kürzlich neu eingeführte Corona-Impfpflicht strikt durchsetzen: Wer eine Impfung ohne guten medizinischen Grund verweigert, dem drohen harte Strafen. Dies geht aus einem Schreiben von Heeresinspekteur Alfons Mais hervor, das der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt. Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit müssten auch mit Blick auf die Hilfe in der Pandemie erhalten werden.

Ein vollständiger Schutz nicht geimpfter Frauen und Männer solle „so schnell wie möglich“ hergestellt werden, betonte Mais. Nach monatelangen Diskussionen hatte das Verteidigungsministerium vergangene Woche die Corona-Impfung für die mehr als 180.000 Soldaten „duldungspflichtig“ gemacht. Sie gehört nun zum sogenannten Basis-Impfschema. Die Impfung wird damit in einer ersten Berufsgruppe zur Vorschrift - mit dem Soldatengesetz als Grundlage.

Mais verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres, wonach die Duldungspflicht nicht zu beanstanden sei. Es ging dabei um einen Soldaten, der sich gegen acht Tage Diziplinararrest wegen verweigerter Impfung gewehrt hatte. Das Gericht habe zudem ausgeführt, dass vor allem eine wiederholte Befehlsverweigerung eine Wehrstraftat sei - was mit Kürzung des Gehalts, Beförderungsverbot oder Herabsetzung des Dienstgrads geahndet werde.

Sogenannte Duldungspflicht macht Impfpflicht möglich
„Die Duldungspflicht ist eine militärische Besonderheit. Sie bedeutet, dass Soldatinnen und Soldaten zu Impfungen verpflichtet sind, deren Anwendung von den einschlägigen Fachgesellschaften zur Vermeidung von bestimmten Infektionserkrankungen empfohlen wird“, erläuterte ein Ministeriumssprecher. Dies sei im Soldatengesetz verankert.

Gegen die verpflichtenden Corona-Impfungen waren bei der Bundeswehr zunächst die Beteiligungsgremien Sturm gelaufen, obwohl eine ganze Reihe anderer Impfungen vorgeschrieben sind - gegen teils weniger gefährliche oder weniger ansteckende Krankheiten. Ein Schlichtungsausschuss hatte sich dann dafür ausgesprochen. Insgesamt sei der Anteil geimpfter Soldaten mit wohl mehr als 80 Prozent jetzt schon höher als in der gesamten Bevölkerung, heißt es in der Bundeswehr. Es gebe noch keine genaue Zahl der Impfverweigerer.

Bei Verweigerung fristlose Entlassung möglich
In Fällen, „in den Soldatinnen und Soldaten der Duldungspflicht und den ihnen hierzu gegebenen Befehlen nicht nachkommen“, halte er Vorermittlungen mit dem Ziel eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens letztlich für unvermeidbar, schreibt Heeresinspekteur Mais. Bei Zeitsoldaten bis zum Ende des vierten Dienstjahrs und bei freiwillig Wehrdienstleistenden sei fristlose Entlassung geboten.

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