Schon seit Monaten wird in Europa über eine neue Definition der Schuldenregeln diskutiert. Ausgelöst wurde das dadurch, dass immer mehr Experten monierten, dass die „Maastricht-Regeln“ (maximal 60 Prozent Verschuldung) für viele Staaten unerreichbar sind.
Daher kam der Vorschlag, „grüne“ Investments inklusive Nuklearenergie als Ausnahme zu definieren, die die Verschuldung nicht erhöht. Eine Gruppe von zwölf Staaten, angeführt von Frankreich, machte sich dafür stark. Finanzminister Gernot Blümel lehnte das vehement ab. Doch die Zahl der Unterstützer seiner Position bröckelt immer weiter ab.
Kurz vor Ende ihrer Amtszeit hat Angela Merkel sich mit Emmanuel Macron auf einen „Deal“ geeinigt, heißt es: Auch Erdgas (für Deutschland wichtig, weil es 2022 sein letztes AKW abdreht) werde eine Zeit lang als „nachhaltig“ gelten, wenn man dafür bei der Atomenergie zustimmt. Daher wird erwartet, dass die Taxonomie-Verordnung in diese Richtung geht. Zur Umgesetzung braucht es eine „qualifizierte“ Mehrheit im EU-Rat, die mit den großen Ländern zu schaffen ist. Umweltministerin Gewessler hat für diesen Fall eine Klage gegen das „Greenwashing“ von Atomstrom angekündigt.
Wenn dieser als „grün“ gälte, bedeutet das:
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