Kurz vor einem Weihnachtsfest hätte eine junge Kärntner Mama die vorgeschriebene Mutter-Kind-Pass-Untersuchung zum 14. Lebensmonat ihrer Tochter beim Kinderarzt ihres Vertrauens gehabt. Der Mediziner, der das Baby und die Familie von Geburt an betreute, erkrankte zu der Zeit allerdings selbst und musste den Termin um einige Wochen auf Februar verschieben. Welche weitreichenden Folgen diese Kleinigkeit haben würde, ahnte dabei wohl niemand ...
Denn die Österreichische Gesundheitskasse strich der Mutter aufgrund der verspäteten Kontrolle das Betreuungsgeld und forderte 1300 Euro zurück - mit der Begründung, es sei ihr zumutbar gewesen, sich eben einen anderen Kinderarzt zu suchen, um die Untersuchung pünktlich zu absolvieren. Eine völlig lebensfremde Ansicht, urteilte nun der Oberste Gerichtshof in Wien, nachdem die Frau nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz das Geld zurückzahlen hätte müssen!
„Aber auch von einer besonders sorgfältig agierenden Mutter kann nicht erwartet werden, dass sie Entscheidungen des Arztes hinterfragt“, heißt es. Die Höchstrichter erkennen auch an, dass es schließlich nicht so einfach sei, Termine bei Fachärzten zu bekommen und eine Routine-Untersuchung ja nicht als Notfall eingestuft wird.
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