Für den Bezirk Steyr-Stadt tritt ab Samstag, 06.11., 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die den genannten Bezirk verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht - unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Eine Ausreise-Testpflicht gilt bereits auch für die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Ried, Schärding, Kirchdorf, Wels-Land und Rohrbach.
Der Bezirk Steyr-Stadt liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 560,5 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer wird es daher zu punktuellen Ausreisekontrollen kommen, um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen.
Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, einer befugten Stelle, der nicht älter als 24 Stunden sein. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäteneingerichtet.
Alle Testmöglichkeiten finden Sie hier.
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