NGOs haben Bedenken

Forschungsdaten: Neues Gesetz passierte Ausschuss

Digital
04.11.2021 10:47

Die von der Regierung geplante Forschungsdatenbank hat den Forschungsausschuss des Nationalrates passiert. Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der SPÖ wurden die dafür notwendigen Änderungen im Bundesstatistik- sowie im Forschungsorganisationsgesetz (FOG) beschlossen, berichtete am Mittwochabend die Parlamentskorrespondenz. Mit der Novelle soll das „Austrian Micro Data Center“ (AMDC) bei der Statistik Austria eingerichtet werden.

Die Novelle soll die Mikrodaten der Statistik Austria sowie von Verwaltungsregistern leichter für die wissenschaftliche Forschung zugänglich machen. Über die technische AMDC-Plattform wird künftig den Forschern Zugriff auf anonymisierte Daten ermöglicht.

Personenbezogene Daten bisher unzulässig
Aktuell ist laut Bundesstatistikgesetz die Verwendung von personenbezogenen Statistikdaten für wissenschaftliche Zwecke unzulässig, da das Anonymisieren alleine nicht ausreicht, wenn neben dem Personenbezug andere Informationen zur Verfügung stehen. Künftig soll es den Forschungseinrichtungen erlaubt werden, per Fernzugriff für die Durchführung statistischer Analysen mit wissenschaftlicher Fragestellung einen Zugang zu statistischen Einzeldaten der Statistik Austria zu erhalten.

Die Statistikbehörde soll in einem ersten Schritt die von ihr selbst erhobenen Informationen für die Forschung zur Verfügung stellen. In weiterer Folge könnten zusätzliche staatliche Datenbanken folgen. Damit sollen Universitäten und andere zugelassene Forschungseinrichtungen Informationen aus dem Bildungsstandregister oder dem Unternehmensregister verwenden, verknüpfen und auch mit selbst erhobenen Daten verbinden dürfen.

Identifikation einzelner Bürger soll unmöglich sein
Durch entsprechende Sicherheitsstandards will die Statistik Austria gewährleisten, dass die Forscher damit beispielsweise den Einfluss unterschiedlicher Bildungsverläufe auf die Arbeitsmarktkarrieren analysieren können, ohne dabei Rückschlüsse auf einzelne Personen anstellen zu können. Insbesondere sollen Identitätsdaten durch Personenkennzeichen ersetzt werden, um die Identifikation einzelner Bürgerinnen und Bürger in den Datensätzen unmöglich zu machen. Nach dem Ausschussbeschluss muss das Gesetz noch im Plenum des Nationalrates beschlossen werden. In Kraft treten soll es ein halbes Jahr nach dem Beschluss.

Datenschützer warnen vor Missbrauch
Kritik kam neuerlich von Datenschützern. In einem offenen Brief appellierten zwölf Datenschützer und Forscher an die Abgeordneten von Bundes- und Nationalrat „dieses Gesetz noch einmal zu überdenken“. Die Unterzeichner verwiesen auf die in der Begutachtung von mehreren Seiten geübte Kritik am im Juli 2021 veröffentlichten türkis-grünen Gesetz zur Registerforschung. Thomas Lohninger, Executive Director der Datenschützer von epicenter.works, kritisierte vor allem die Grünen: „Wie es einer Partei, die den Datenschutz über viele Jahrzehnte wirklich hoch gehalten hat, passieren kann, die vielen unterbreiteten Lösungsvorschläge trotz lauter Kritik nicht aufzugreifen, verstehen wir nicht.“

Das Gesetz verstoße nicht nur gegen die Datenschutzgrundverordnung, es gehe offenbar so weit, dass es nationales Recht über EU-Recht stellt, so Tanja Fachathaler, Juristin von epicenter.works. Weiters lade es zu „massivem Missbrauch der Daten der Bevölkerung aus fast allen Lebensbereichen“ ein. Der Gesetzgebung sei der Spagat zwischen Ermöglichung innovativer Forschung und den Anforderungen des Datenschutzes „alles andere als gelungen“.

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