Ab 5. November

Weihnachtsaktion: „Cash-Back“ ist zurück!

Kärnten
03.11.2021 11:10

Bei dieser Vorweihnachtsaktion der Stadt Klagenfurt bekommt man für eingereichte Rechnungen ab 50 Euro eine Rückvergütung von 20 Prozent in Form von City Zehnern. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst...

Am Freitag, 5. November beginnt erneut eine Cash-Back Aktion der Landeshauptstadt Klagenfurt. Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, Rechnungen mit einem Mindestbetrag von 50 Euro brutto auf der offiziellen Homepage der Stadt einzureichen. Die Aktion soll am 24. November wieder enden, außer der Förderbetrag von 105.000 Euro wird schon früher ausgeschöpft. Achtung: erst zwischen dem 29. November und dem 23. Dezember kann man die „City-Zehner“ bei der Verkaufsstelle am Christkindlmarkt gegen Vorzeigen der Hochladebestätigung abholen. Nichtabgeholte „City-Zehner“ verfallen nach dem 23. Dezember.

Wie funktioniert es?
Sie können Ihre Rechnung auf der Homepage ganz einfach hochladen und müssen dann Ihre Kontaktdaten angeben. Zuerst erhält man eine Hochladebestätigung und nach Prüfung der Rechnung durch die Wirtschaftskammer Kärnten dann eine Mail mit einem persönlichem QR-Code. Mit dieser Mail und dem QR-Code können sie dann im obengenannten Zeitraum, Ihre „City-Zehner“ abholen.

Zitat Icon

Die Cash-Back-Aktion ist eine punktgenaue Coronahilfe für Eltern mit Schulkindern, die Unterstützung benötigen. Als Bürgermeister und Sozialreferent ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Klagenfurter Familien entsprechend rasch zu unterstützen.

Christian Scheider, Bürgermeister in Klagenfurt

Worauf ist zu achten?
Wichtig zu wissen ist, dass der Maximalbetrag, den man pro Person pro Tag zurückbekommen kann, bei 300 Euro liegt. Generell darf man zwar beliebig vielen Rechnungen, aber nur einmal pro Tag einreichen. Außerdem werden die Beträge automatisch aufgerundet, damit sie „City-Zehnern“ im Wert von fünf oder zehn Euro entsprechen.

Ausgenommen von der Aktion:

  •  Lebensmittelketten bzw. großflächiger Lebensmittelhandel
  • Drogerieketten
  • Baumärkte und Gartencenter
  • Möbel und Einrichtungshäuser
  • Großflächiger Elektro- und Elektronikhandel
  • Tankstellen und Tankstellenshops
  • Medikamente
  • Jugendgefährdende Einrichtungen
  • Glücksspiel
  • Tabak
  • Laufhäuser und ähnliche Etablissements
  • Online-Bestellungen

Außerdem kann man als Teilnehmer der Cash-Back Aktion einen von fünfzig 100 Euro Südpark-Gutscheine gewinnen. „Wir wollen mit dieser Aktion den stationären Handel stärken, deshalb sind wir auch dabei! Die Kunden sollen vor Ort einkaufen. Besonders in der Vorweihnachtszeit ist das eine gute Idee. Solche Aktionen wie Cash-Back gibt es nicht online, sondern nur stationär - eine tolle Sache“, so Heinz Achatz, Südpark Center Manager.

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