#heimkaufen

So funktioniert die Cashback-Aktion in Klagenfurt

Kärnten
12.11.2020 08:13

Wie schon im Frühjahr startet die Landeshauptstadt Klagenfurt nun auch im „Lockdown light“ mit einer Cashback-Aktion: Beim Einkauf in Geschäften und Lokalen in Klagenfurt erhalten Bürgerinnen und Bürger 20 Prozent der ausgegebenen Summe zurück. Die Aktion gilt ab heute, Donnerstag.

Die beliebte Cashback-Aktion in Klagenfurt geht heute, Donnerstag, in die zweite Runde - wieder stellt die Landeshauptstadt 150.000 Euro zur Verfügung. Aus diesem Topf wird bei jedem Einkauf in einem Klagenfurter Handels- oder Gewerbebetrieb ein Fünftel der ausgegebenen Summe an die Kunden rückerstattet. Dafür ist es notwendig, die Rechnung online einzureichen.

So funktioniert die Cashback-Aktion:

  1. In Klagenfurt einkaufen: in einem Geschäft oder bei einem Dienstleister.
  2. Pro Kunde und Tag kann eine Rechnung online hochgeladen werden - und zwar unter diesem Link. Alternativ können Sie die Rechnung persönlich im Bürgerservice im Rathaus vorbeibringen.
  3. Kontodaten angeben. Der Antrag wird von der Wirtschaftskammer überprüft und abgewickelt.
  4. Die Stadt überweist 20 Prozent des ausgegebenen Betrages zurück. Pro Rechnung wird ein Betrag von bis zu 200 Euro berücksichtigt - die Rechnung kann aber natürlich einen höheren Betrag aufweisen. Kunden bekommen maximal 40 Euro pro Beleg zurück.

Klagenfurter Handel untersützen
Unter dem Motto „#heimkaufen“ soll so der heimische stationäre Handel unterstützt und die Verschiebung zum Online-Handel verhindert werden. Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz: „Unser Signal ist ganz klar: Wenn wir zusammenhalten, dann werden wir auch diese Krise schaffen - und jeder kann dazu einen Beitrag leisten.“ Im Gegensatz zum Frühjahr bleiben die Geschäfte im aktuellen Lockdown ja geöffnet.

Chachback-Aktion war voller Erfolg 
Schon die erste Cashback-Aktion, die im Frühjahr in der Landeshauptstadt durchgeführt wurde, war laut Wirtschaftsstadtrat Markus Geiger ein voller Erfolg: „Wir konnten damit zusätzlich 1,1 Millionen Euro Umsatz in den Klagenfurter Betrieben ermöglichen.“

Diese Geschäfte sind von der Aktion ausgenommen:

  • Tankstellen und Tankstellenshops
  • Lebensmittelketten bzw. großflächiger Lebensmittelhandel
  • Baumärkte und Gartencenter
  • Hotellerie und Gastronomie
  • Möbel- und Einrichtungshäuser
  • Spielcasinos und Wettbüros
  • jugendgefährdende Einrichtungen, Glücksspiel und Tabak
  • Laufhäuser und ähnliche Etablissements
  • Die Aktion gilt nicht auf Gutscheine!
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