Seit Montag, 1. November, gilt die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz. Sie befreit die Mitarbeiter im Lebensmittelhandel von Masken. Lesen Sie hier, wie der Alltag bei den Firmen in Oberösterreich aussieht.
Wer am Arbeitsplatz Kontakt zu anderen hat, muss einen 3-G-Nachweis dabei haben - das sagt stark verkürzt die Regelung aus, die seit 1. November gilt. Kollektives Aufatmen gab’s zudem im Handel: Dort müssen geimpfte, getestete oder genesene Angestellte keine Maske mehr tragen.
Was auffällt: Vorwiegend wird das Überprüfen der 3-G-Nachweise in die Hände der Führungskräfte gelegt. „Der Rhythmus der Kontrollen wird dokumentiert“, sagt Energie-AG-Sprecher Michael Frostel. Bei der Linz AG führt die Abteilung, die normal für Arbeitssicherheit zuständig ist und zur Corona - Koordinationsstelle umfunktioniert wurde, die Kontrollen durch.
Auch Besucher werden kontrolliert
„Business as usual“ und nicht neu ist 3-G etwa bei FACC. Der Flugzeugzulieferer führte bereits nach dem Betriebsurlaub im August die 3-G-Regel verpflichtend ein - auch für alle Besucher. Im BMW-Werk Steyr werden Fremdfirmen, die aufs Gelände müssen, nun vom Werksschutz auf die Einhaltung der 3-G-Regel gecheckt.
Masken tragen im Kundenkontakt
Auf Nummer sicher geht die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich: Unabhängig vom 3-G-Status bleibt für die Mitarbeiter die Maskenpflicht dann aufrecht, wenn sie im Gebäude unterwegs und im Kundenkontakt sind.
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