Gilt ab 1. November

3G am Arbeitsplatz: Das ist zu beachten

Politik
01.11.2021 06:00

Mit 1. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, die ab 15. November dann zu einer 2,5G-Regel wird. All jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Die Kontrolle erfolgt durch die Gesundheitsbehörden, aber auch die Arbeitgeber selbst die Nachweise sollen stichprobenartig überprüfen.

Für die Regelung gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis einschließlich 14. November können all jene, die in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis mit dabei haben, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Antigen-Tests reichen nicht aus
Ab dem 15. November gilt dann aber verpflichtend der Test-Nachweis. Und ab diesem Datum reicht laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auch kein Antigen-Test mehr, Ungeimpfte müssen dann einen aktuellen negativen PCR-Test mitführen („2,5G“).

Wer an Corona erkrankt war und dies nun über sechs Monate (180 Tage) ab Feststellung der Infektion hinter sich hat, braucht für die Erfüllung der 3G-Regel am Arbeitsplatz eine negative Testung, eine Impfung oder eine positiven Testung auf neutralisierende Antikörper. „Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3G-Nachweis vor“, so das Gesundheitsministerium.

Debatte um Datenschutz
Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Regel am Arbeitsort nur stichprobenartig überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro. Arbeitsrechtler haben in den vergangenen Tagen Kritik an den unklaren Bestimmungen geübt, etwa ob die Unternehmen Aufzeichnungen über den Status ihrer Mitarbeiter führen müssen - was im Widerspruch zum Datenschutzgesetz stehen könnte.

Dennoch wird aktuell davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber die Kontrollen dokumentieren darf und auch den Impfstatus seiner Mitarbeiter. Es sei die Verordnung „anders nicht zu begreifen, als dass jetzt Impfen kontrolliert wird“, so Roland Gerlach, Experte für Arbeitsrecht gegenüber Ö1: „Ich glaube, dass die Arbeitgeber dazu jetzt berechtigt sind.“

2,5G-Regel wohl bald flächendeckend
Was weitere Corona-Maßnahmen angeht, so hatte Gesundheitsminister Mückstein im Ö1-„Journal“ am Samstag neuerlich erklärt, er rechne damit, dass bereits Ende kommender Woche bis Anfang übernächster Woche 400 Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen.

Ab dann tritt Stufe 3 des Fünf-Stufenplans in Kraft und damit die 2,5G-Regel für alle 3G-Bereiche. Auch die Stufe 2, die eigentlich erst sieben Tage nach Erreichen von 300 Covid-19-Intensivpatienten schlagend wird, würde dann sofort in Kraft treten.

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