Kosten über Kosten

Hypo-Prozess: Millionen Euro für die Anwälte

Kärnten
31.03.2011 17:46
Zwölf Verhandlungstage, ein dickes Wirtschaftsgutachten, Liveschaltungen und Dutzende Zeugen: Die Kosten für den Hypo-Prozess sind hoch. Und sie bleiben nach dem glatten Freispruch für die drei Angeklagten am Steuerzahler picken. Was die Ex-Banker aber selbst zahlen müssen, sind ihre beträchtlichen Anwaltskosten.

Außer Spesen nichts gewesen! Auch wenn Staatsanwalt Andreas Höbl – der übrigens während der Hypo-Ermittlungen mit Vorschusslorbeeren bedacht in die Oberstaatsanwaltschaft berufen wurde – eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringt, so rechnen Gerichtsexperten nach der überzeugenden Begründung des Freispruchs durch Richter Norbert Jenny nicht unbedingt damit, dass hier noch viel zu machen sein wird.

53.000 Euro für Sachverständige
Damit bleibt die Republik auch auf den Prozesskosten sitzen; die ob des aufwändigen Verfahrens nicht gerade günstig ausfallen werden. Eine Endabrechnung fehlt noch, aber allein der Buchsachverständige, der sich nur den Styrian-Spirit-Kredit angeschaut hat, will für seine Arbeit 53.000 Euro. "Dagegen haben wir drei Verteidiger Rekurs eingelegt, das ist zu hoch", hilft Ferdinand Lanker, Vertreter von Wolfgang Kulterer, nun quasi dem Steuerzahler, Kosten zu sparen. 

Doch auch die drei Angeklagten müssen trotz des Freispruchs ordentlich in die Tasche greifen: Wolfgang Kulterer, Gerd Xander und Albin Ruhdorfer erhalten nur einen ganz geringen Teil ihrer Verteidigungsaufwendungen refundiert – den Löwenanteil von geschätzten 100.000 Euro pro Kopf haben sie selbst zu berappen.

18,4 Millionen für die "CSI Hypo"
Für den Staat ist im gesamten Hypo-Ermittlungsverfahren der verlorene Prozess aber sowieso nur einer von vielen "Abschreibposten". Wie berichtet, belaufen sich allein die Kosten der "CSI Hypo", die meist aus der Grazer Anwaltskanzlei Held repräsentiert wird, auf bislang 18,4 Millionen Euro! Held-Jurist Leo Grötschnig saß ja auch brav täglich beim Staatsanwalt.

"Wie siamesische Zwillinge", hatte Anwalt Lanker beim Plädoyer geätzt. Genutzt hat die juristische Achse in erster Instanz nichts.

von Kerstin Wassermann, Kärntner Krone

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