Der Salzburger Jurist sah sich aufgrund eines von Haller erstellten Gutachtens um eine Erbschaft in Höhe von 1,6 Millionen Euro gebracht. Haller hatte bei der Erblasserin Testierunfähigkeit festgestellt, woraufhin der Salzburger Advokat Haller der "unrichtigen medizinischen Beurteilung" bezichtigte. Das Landesgericht Feldkirch und das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden jedoch im Sinne von Haller, und auch der OLG wies die außerordentliche Revision des Anwalts nun zurück.
"Völlig haltlos und ohne Verankerung in der Realität" Strafrechtliche Ermittlungen gegen Haller im Zusammenhang mit dem Schadenersatzprozess, die auf einer Anzeige des Salzburger Anwalts beruhten, waren von der Staatsanwaltschaft Innsbruck bereits Anfang März eingestellt worden. Laut Mennel wurden die Vorwürfe von der Behörde als "völlig haltlos und ohne Verankerung in der Realität" erkannt. Umgekehrt gebe es Erhebungen gegen den Salzburger wegen des Verdachts des schweren Betrugs, erklärte Hallers Rechtsvertreter.
Darüber hinaus muss der Salzburger Advokat nicht nur endgültig auf die 1,6 Millionen Euro verzichten, sondern sieht sich jetzt seinerseits mit einer Geldforderung konfrontiert. Laut Mennel hätte der Mann Haller nämlich längst die Prozesskosten in Höhe von 40.000 Euro ersetzen müssen, dies sei trotz Aufforderung nicht geschehen. Haller habe deshalb Exekution beantragen müssen, so Mennel.
Noch zwei weitere Millionen-Klagen anhängig
Gegen Haller sind nach Angaben seines Rechtsvertreters noch zwei weitere Millionen-Klagen anhängig, die vom Salzburger Anwalt beziehungsweise vom Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verband (GGGV) geführt werden. In beiden Verfahren geht es wie in der nun abgeschlossenen Causa darum, dass die Kläger auf Erbschaften in Höhe von 1,5 Millionen Euro bzw. 1,3 Millionen Euro pochen, die ihnen aufgrund von angeblich falschen Gutachten von Haller entgangen seien.
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