Die Absperrung des Christkindlmarkts ist vom Tisch. Seit Mittwoch ist die Öffnungs-Verordnung des Bundes den 18 Christkindlmarkt-Städten in Österreich, zahlreichen anderen Gemeinden, Interessensvertretern und Vereinen zumindest inhaltlich bekannt. Die Verordnung selbst ist aber noch nicht draußen und soll auch erst per 31. Oktober in Kraft treten.
Spätestens dann wird Wolfgang Haider vom Salzburger Christkindlmarkt Gewissheit haben. „Wir haben gemeinsam mit den anderen Städten über ein Jahr um eine Lösung gerungen“, erklärt der Obmann des Christkindlmarkt. „Das, was durchgedrungen ist, zeigt, dass wir unseren Plan ohne Absperrung durchziehen können.“
Diese Absperrung wird es nur deshalb nicht geben, weil Besucher einen 3-G-Nachweis erbringen müssen. Für den erbrachten Nachweis bekommen sie ein färbiges Band und können dann bei Ständen etwas zu Trinken oder zu Essen kaufen. Die Bänder selbst werden an Ausgabestellen neben und auf dem Christkindlmarkt verteilt. Schlendern durch den Marktbereich am Dom- und Residenzplatz, aber auch Weihnachtsdekoration oder Kunsthandwerk einkaufen, dürfen Salzburger und Besucher auch ohne entsprechende Bänder. Dazu zählt auch der Kauf von verpackten Süßigkeiten oder eingeschweißtem Speck.
Noch offene Frage - wie und wo wird kontrolliert?
Wie genau es mit der Ausgabe und auch der Kontrolle der Bänder wirklich aussieht, hängt nicht nur von der Verordnung ab. Denn nächste Woche trifft sich das Organisationsteam des Christkindlmarkts noch mit Vertretern der Gesundheitsbehörde der Stadt.
Wo und wie der 3-G-Nachweis – oder später sogar ein womöglich verschärfter Nachweis – kontrolliert wird, steht derzeit also noch in den vorweihnachtlichen Sternen.
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