Ein Auftritt mit Folgen - Kathrin Glocks Aussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss wurde nun zum Fall für den Verfassungsgerichtshof. Konkret beschwerte sich die Unternehmerin über eine Aussage der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper, die sie im Zuge der Befragungen in den Raum stellte, dass Glock möglicherweise nicht kompetent genug für einen Aufsichtsratsposten der Austro Control sei. Dabei handle es sich jedoch um „zulässige Kritik“, entschied nun das Höchstgericht. Auch eine Beschwerde des suspendierten Justizministeriums-Sektionschefs Christian Pilnacek wurde abgewiesen.
Glock - die Ehefrau des Waffenherstellers Gaston Glock - war am 12. Jänner dieses Jahres im Ibiza-U-Ausschuss als Auskunftsperson im Zusammenhang mit ihrer (ehemaligen, Anm.) Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Austro Control GmbH befragt worden. In ihrer Beschwerde brachte sie vor, durch Äußerungen Krispers insbesondere wegen Verbreitung unwahrer, kreditschädigender Tatsachen im Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes verletzt worden zu sein.
VfGH sieht Ehre Glocks nicht verletzt
Diese Äußerung, wonach Glock für die Tätigkeit als Mitglied des Austro-Control-Aufsichtsrates nicht ausreichend kompetent sei, „bewegt sich im Spielraum zulässiger Kritik nach Art. 10 EMRK und ist nicht als ehrenrührig anzusehen“, so der VfGH. „Dies insbesondere im Hinblick auf die Funktion und den Gegenstand des Untersuchungsausschusses sowie den Umstand, dass Kathrin Glock als Mitglied des Aufsichtsrates eines staatsnahen Unternehmens weitergehende Kritik hinzunehmen hat als eine beliebige Privatperson“, heißt es im Entscheid.
Auch sei anhand der Beschwerde nicht erkennbar gewesen, warum durch die Äußerungen der Kredit, Erwerb oder das Fortkommen gefährdet oder die Ehre Glocks verletzt seien.
Gewessler zog Schlussstrich
Glock war nur einen Tag nach ihrem Auftritt im U-Ausschuss von der für die Flugsicherung Austro Control (ACG) zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) von ihrem Aufsichtsratsposten abberufen worden. Sie argumentierte mit der „Geringschätzung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss“. Glock selbst meinte dazu, sie habe ohnehin keine Zeit mehr für die Kontrolltätigkeit und sei daher von sich aus ausgeschieden.
Glock hatte im Ausschuss manchen Mandatar vor den Kopf gestoßen, indem sie etwa die Beantwortung einiger Fragen grundlos verweigerte. Auch mit Unmutsäußerungen sparte sie damals nicht.
Auch Pilnacek blitzt ab
Als unzulässig zurückgewiesen hat der VfGH nun auch eine Beschwerde des suspendierten Justizministeriums-Sektionschefs Pilnacek, ebenfalls im Zusammenhang mit dem Ibiza-Untersuchungsausschuss. Pilnacek machte zuvor eine Verletzung seiner geltend - und zwar, weil Mitglieder des U-Ausschusses Daten bzw. Chatprotokolle seines Mobiltelefons an die Medien weitergegeben hätten. Der U-Ausschuss - speziell auch der Vorsitzende und der Verfahrensrichter - hätten keine geeigneten Maßnahmen gegen die Weitergabe von Daten bzw. Chatprotokollen seines Mobiltelefons an Dritte gesetzt, so der Vorwurf.
Aus der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse lasse sich keine Verpflichtung des Vorsitzenden oder des Verfahrensrichters des U-Ausschusses ableiten, ein „Kontrollsystem“ zum Schutz vor der Weiterverbreitung von Daten einzurichten, erklärte der VfGH.
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